Amt stellt künftig digitale Erfassung aller Posteingänge sicher
29.08.2024Das Amt für Soziale Dienste in Bremen hat bei der Überprüfung von Datenmüll-Behältern 432 Dokumente und Schriftstücke aufgefunden, die nach den Grundsätzen der Aktenführung nicht hätten entsorgt werden dürfen. Das geht aus einem Bericht hervor, den Sozialsenatorin Dr. Claudia Schilling heute Nachmittag (29. August 2024) der Deputation für Soziales, Jugend und Integration vorlegen wird.
Als Konsequenz stellt das Amt künftig mit einem Falleingangsmanagement sicher, dass alle Anträge zentral in der Software erfasst und verbindlich einer Person in der Sachbearbeitung zugewiesen werden. Außerdem wird das Personal aufgestockt und ein Unternehmen beauftragt, die Strukturen und Prozesse im UVG-Bereich zu beleuchten und Handlungsempfehlungen für weitere Verbesserungen zu entwickeln. "Damit holen wir den externen Blick und die Perspektive von außen ein", sagt Senatorin Dr. Schilling.
Anlass für Sichtung der Datenmüll-Container im Amt für Soziale Dienste war der Verdacht von Betrug und oder Untreue gegen zwei Beschäftigte. Die Amtsleitung wollte sicherstellen, dass Unterlagen, die im Zusammenhang mit den strafrechtlichen Vorwürfen von Bedeutung sein könnten, nicht im Datenmüll entsorgt worden sind. Stattdessen haben sich Unterlagen aus den Fallbeständen zweier Beschäftigter gefunden, die nicht im Zusammenhang mit den Betrugsvorwürfen standen. "Die sichergestellten Unterlagen sind inzwischen erfasst und kategorisiert", so Senatorin Dr. Schilling. "Sie werden derzeit im Amt abgearbeitet."
219 der 432 Fälle betreffen Unterlagen zu Zahlungen, die von der Computer-Software automatisch erzeugt werden, sobald Änderungen eingepflegt oder Zahlungen veranlasst werden. Ein Teil davon hätte den Leistungsempfängern zugestellt, ein anderer Teil zu den Akten genommen werden müssen.
In den Unterlagen haben sich darüber hinaus 14 Anträge auf Leistungen nach dem "Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse und –ausfallleistungen" (Unterhaltsvorschussgesetz, UVG) befunden. Zwölf davon sind gestellt worden von Bürgergeld-Bedarfsgemeinschaften. In diesen Fällen dient eine UVG-Leistung ausschließlich zur internen Verrechnung zwischen zwei Behörden – Jobcenter und Amt für Soziale Dienste und stellt die gesetzmäßige Aufteilung der Kosten zwischen Bund und Kommunen sicher. Die Finanzierung des Lebensunterhalts dieser Bedarfsgemeinschaften war durchgängig gesichert. Zwei weitere Anträge aus April und Juni dieses Jahres werden aktuell bearbeitet. Noch offen ist auch die abschließende Bearbeitung eines Widerspruchs aus dem Jahr 2022.
Bei einem Großteil der übrigen Unterlagen geht das Amt nach kursorischer (aber noch nicht abschließender) Sichtung davon aus, dass keine Nachteile für Leistungsberechtigte entstanden sind. Unter anderem geht es um 144 Briefe, die ans Amt zurückgekommen sind, weil sie nicht zugestellt werden konnten.
Aufgrund dieses Aktenfundes im Datenmüll hat Anfang August die Amtsleitung sämtliche 95 Datenmülltonnen in allen sechs Sozialzentren und den beiden zentralen Fachdiensten unangekündigt kontrollieren lassen. Dabei sind nach jetzigem Kenntnisstand keine Unterlagen aufgefunden worden, die zu verzögerten oder ausgebliebenen Zahlungen an Leistungsempfänger geführt haben. Die Auswertung im Detail ist noch nicht abgeschlossen, das Ergebnis soll der Deputation für Soziales, Jugend und Integration im September vorgelegt werden.
Als Konsequenz aus dem Vorfall wird ab kommender Woche ein eigenes Falleingangsmanagement sicherstellen, dass sämtliche Anträge elektronisch erfasst und einer Sachbearbeitung zugewiesen werden. Außerdem wird der Fachdienst mit sechs Personen personell verstärkt, sodass er personell besser aufgestellt ist als vor den Vorfällen. In der zentralen Fachstelle UVG arbeiten derzeit 53 Beschäftigte auf rechnerisch 47,74 Stellen. Weitere Stellen sind ausgeschrieben.
Derzeit läuft eine Organisationsuntersuchung im Amt für Soziale Dienste. Das Unternehmen, das sie durchführt, wird nun ergänzend beauftragt, mit seinem externen Blick die Strukturen und Prozesse im Fachdienst UVG zu beleuchten und Handlungsempfehlungen für weitere Verbesserungen zu entwickeln.
Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Tel.: (0421) 361-64152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de