1974 – vor 50 Jahren – hat die Bremische Bürgerschaft zwei Gesetze beschlossen: Das Bremische Weiterbildungsgesetz und das Bremische Bildungsurlaubsgesetz (heute: Bildungszeitgesetz). "Diese Gesetze sind Meilensteine für die Erwachsenenbildung", so die Senatorin für Kinder und Bildung, Sascha Karolin Aulepp. Bremen fördert dabei nicht nur die Weiterbildungseinrichtungen, sondern es besteht für alle Bremer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch ein Rechtsanspruch auf bezahlte Freistellung für die Teilnahme an Weiterbildung.
Angesichts zahlreicher gesellschaftlicher Herausforderungen wie Klimawandel und technologischer Schnelllebigkeit ist die Weiterbildung ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Bildungslandschaft geworden. Zur Feier der 50-jährigen Jubiläen dieser Gesetze haben sich die nach dem Weiterbildungsgesetz anerkannten Einrichtungen, die Arbeitnehmerkammer und das Haus der Senatorin für Kinder und Bildung zusammengetan und 50 kleine Weiterbildungsangebote ausgearbeitet, an denen Bremer Erwachsene im Zeitraum von September bis November 2024 kostenlos teilnehmen können.
"Ob politische oder wissenschaftliche Fragen, kulturelle oder berufliche Themen, Geschichte oder neue Technologien – das Angebot ist vielfältig und soll vor allem Lust auf mehr machen. 50 kostenlose Bildungsangebote, das ist unser Jubiläumsgeschenk", so die Senatorin für Kinder und Bildung, Sascha Karolin Aulepp.
An verschiedenen Orten in Bremen und Bremerhaven und auch digital (www.bildung.bremen.de/weiterbildung-1473) besteht dabei die Möglichkeit, die Weiterbildungseinrichtungen kennenzulernen, spannende Themen zu entdecken und gemeinsam mit anderen Interessierten etwas Neues auszuprobieren.
Ansprechpartnerin für die Medien:
Patricia Brandt, Pressesprecherin der Senatorin für Kinder und Bildung, Tel.: (0421) 361-2853, E-Mail: patricia.brandt@bildung.bremen.de