Damit gibt es Baurecht für den Ringschluss der A 281
02.07.2020Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem heute (2. Juli 2020) verkündeten Urteil die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss für den BA 2/2 der A 281 abgewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig. Es besteht damit ab sofort vollziehbares Baurecht. Ein Rechtsmittel gegen diese höchstrichterliche Entscheidung ist nicht gegeben.
Dazu die Bremer Mobilitätssenatorin Dr. Maike Schaefer: "Das ist eine glasklare Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes. Damit kommt ein jahrelanges Verfahren zu einem Ende. Die Realisierung des Autobahnringes rückt nun in greifbare Nähe. Das ist gut für die Bremer Wirtschaft und entlastet die Bewohnerinnen und Bewohner der Stadtteile im Bremer Süden vom Durchgangsverkehr."
Mit dem heutigen Urteil kann der gesamte Ringschluss der BAB 281 gebaut werden, denn auch das Baurecht für den Bremer Wesertunnel, das eigentliche Herzstück der Bundesautobahn, liegt seit Ostern unanfechtbar vor. Eine bis dahin ruhend gestellte Klage eines Bremer Industrieunternehmens wurde nach langen und komplexen Verhandlungen für erledigt erklärt. Das Bundesverwaltungsgericht stellte diese Klage bereits am 28. April 2020 ein.
Nachdem Anfang 2019 mit bauvorbereitenden Maßnahmen auf der rechten Weserseite gestartet wurde, werden nun auf beiden Seiten der Weser weitere umfangreiche Maßnahmen zur Herstellung der Kampfmittelfreiheit vorbereitet.
Außerdem läuft mit Hochdruck die äußerst umfangreiche Phase zur Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen für das Tunnel- und Trogbauwerk dieses Bauabschnitts. Unter der Voraussetzung, dass Mitte 2021 mit den eigentlichen Arbeiten zur Herstellung des Wesertunnels begonnen werden kann, ist eine Verkehrsfreigabe für Mitte 2025 vorgesehen
Die A 281 verbindet auf einer Länge von 17 km als nordwestliche Eckverbindung die vorhandenen Bundesautobahnen A 27 und A 1 in Bremen. Die Umsetzung dieser rund 900 Mio. Euro teuren Fernstraßenbaumaßnahme des Bundes ist gleichermaßen herausragendes Ziel der Verkehrspolitik des Bundes und des Landes Bremen, sie ist sowohl ein Projekt des Bundesverkehrswegeplans 2030 als auch des Verkehrsentwicklungsplans Bremen 2025. Mit der Realisierung einer festen Weserquerung werden durch diese neue Führung bis zu 50.000 Fahrzeuge täglich die Autobahnen A 1 und A 27, damit das Bremer Kreuz, und die B 6/B 75 sowie das innerstädtische Straßennetz und die Bremer Innenstadt spürbar vom Durchgangsverkehr entlastet. Diese teilweise erheblichen Verkehrsentlastungen verbessern auch die Situation der Menschen entlang dieser Straßen durch Entlastungen von Lärm und Luftschadstoffen.
Die Fertigstellung der A 281 ist ein wichtiger Meilenstein für den gesamten nordwestdeutschen Raum. Vor Ort profizieren davon die Entwicklung des Güterverkehrszentrums, die Häfen, die Airport-Stadt und der Flughafen.
Trassenverlauf im Abschnitt 2/2 der A 281
Der Bauabschnitt (BA) 2/2 der A 281 soll zukünftig den 2008 fertiggestellten BA 2/1 in der Neustadt mit dem Zubringer Arsten und im Weiteren mit der A1 verbinden. Dieser knapp zwei Kilometer lange und ca. 195 Millionen Euro teure Bauabschnitt verläuft entlang des AIRBUS- und Flughafengeländes und schließt im Bereich des Knotenpunktes Neuenlander Straße / Kattenturmer Heerstraße an den Zubringer Arsten an. Im Zuge der Baurealisierung wird die im BA 2/1 teilweise schon als Hochstraße ausgeführte A 281 verlängert, um die Erschließung des AIRBUS-Werkes zu gewährleisten. Danach verläuft die Trasse 1 bis 2 m über Geländeniveau bis zum Bereich des Knotenpunktes Neuenlander Straße / Kattenturmer Heerstraße. Hier wird die Autobahn in einem ca. 200 m langen Tunnel an den Zubringer Arsten angeschlossen. Durch den Tunnel und die zusätzlich vorgesehenen Lärmschutzwände verbessert sich die Lärmsituation – gerade im Bereich Huckelriede – spürbar. Die Neuenlander Straße – heute mit mehr als 50.000 Fahrzeugen täglich belastet – wird zukünftig nur noch von täglich rund 10.000 Fahrzeugen befahren werden.
Zeitplan BA 2/2 | ||
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1. | Vollziehbares Baurecht | liegt vor (Juli 2020) |
2. | Einstellung in den Bundeshaushalt (BMV mit BMF) | September 2020 |
3. | Veröffentlichung Baulos 1 (wenn 2. vorliegt) | September 2020 |
4. | Vergabe Baulos 1 | Q4 / 2020 |
5. | Baubeginn Baulos 1 | Q4 / 2020 |
Ansprechpartner für die Medien:
Jens Tittmann, Pressesprecher bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Tel.: (0421) 361-6012, E-Mail: jens.tittmann@umwelt.bremen.de