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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

A 281: Senat beschließt Finanzierung

26.11.2013

Der Senat hat heute (26. November 2013) die Finanzierung des Bauabschnitts 2/2 der Autobahn A 281 beschlossen. Die vom Land Bremen zu tragenden Kosten betragen nach aktualisierter und vertiefter Planung rund 30 Millionen Euro. Diese werden in den Jahren 2016 bis 2020 mit jährlich 6,12 Millionen Euro in den Haushalt eingestellt.

Im Herbst vergangenen Jahres war von Senat und Bürgerschaft die Umsetzung der Variante beschlossen worden, die sich an den Ergebnissen des 2. Rundes Tischs zu diesem Bauabschnitt orientiert ("Variante 4 Süd modifiziert"). Dabei wird durch ein frühestmögliches Abrücken der Trasse von der Neuenlander Straße ein optimaler Lärmschutz für das Wohngebiet Huckelriede erreicht. Außerdem werden die Eingriffe in private Grundstücksfläche minimiert. Aus der inzwischen vertieften Planung ergibt sich eine Erhöhung der bisher grob ermittelten Kosten von 121,2 Millionen Euro um 21,6 auf 142,8 Millionen Euro. Diese Kostensteigerung ist zusätzlich zu dem bisherigen Kostenanteil Bremens von rund 9 Millionen Euro vom Land Bremen zu tragen.

Bei der Vertiefung der Planung, insbesondere für den Anschluss an das vorhandene Trog- und Unterführungsbauwerk des Arster Zubringers ergaben sich konstruktiv bedingte Änderungen, die insgesamt zu einer deutlichen Steigerung der Kosten führen. So müssen Tunnel und Trog an die Grundwasserstände angepasst und der Trog damit deutlich verlängert werden. Zusätzlich wird eine lnjektionssohle notwendig. Aus Sicherheitsgründen wird es außerdem notwendig, das Bauwerk breiter anzulegen. Das vorhandene Tunnel- und Trogbauwerk muss zudem teilweise abgebrochen und insgesamt instandgesetzt werden. Um Lärm und Erschütterungen durch die Baustelle gering zu halten, werden die Baugruben mit Schlitzwänden anstelle von Spundwänden ausgestattet - auch dadurch entstehen zusätzliche Kosten.

Die Entwurfsunterlagen wurden dem Bundesverkehrsministerium im Juni 2013 vorgelegt. Es wird davon ausgegangen, dass eine Erteilung des notwendigen "Gesehen-Vermerkes" bis Anfang 2014 erfolgen kann. Dafür schafft der Senat mit seinem heutigen Beschluss die Voraussetzungen. Die ebenfalls erforderliche Änderung des Flächennutzungsplans für diesen Bauabschnitt wird parallel durchgeführt und voraussichtlich bis Februar 2014 abgeschlossen. Ein Baubeginn wird für das 2. Quartal 2015 angestrebt. Voraussetzung hierfür ist ein rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluss bis Mai 2015 und die Einstellung der Maßnahme in den Bundeshaushalt. Bei möglichen Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss vor dem Bundesverwaltungsgericht muss mit Verzögerungen gerechnet werden.