Bremer Finanzressort bietet im Januar zusätzliche Bürgersprechstunden an
05.01.2023Bis zum 31. Januar 2023 können die Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Grundsteuererklärungen noch beim Finanzamt einreichen. Das Finanzressort stellt im Zuge des nahenden Endes der Abgabefrist ein zusätzliches Beratungsangebot zur Verfügung.
"Es bleiben noch knapp vier Wochen Zeit bis die Abgabefrist abläuft. Das ist ausreichend Zeit, um die Grundsteuererklärung abzugeben. Ich empfehle allen abgabepflichtigen Eigentümerinnen und Eigentümern jetzt mit dem Ausfüllen zu beginnen, sodass bei Problemen und Fragen noch Zeit bleibt, sich Hilfe zu holen. Eine solche Unterstützung bieten unsere zusätzlichen Bürgersprechstunden", so Finanzsenator Dietmar Strehl. Bürgerinnen und Bürger des Landes Bremen erhalten die Möglichkeit offene Fragen zur Grundsteuererklärung in sogenannten Bürgersprechstunden zu stellen. Die Veranstaltungen sind teilweise anmeldepflichtig.
Es werden folgende Termine als Bürgersprechstunden angeboten:
Neben den Bürgersprechstunden gibt es umfassende Informationen zur Grundsteuererklärung auf der Homepage des Finanzamts Bremen: www.grundsteuer.bremen.de. Dort sind neben den Informationen zu den erforderlichen Daten auch Hilfestellungen zum Ausfüllen der Erklärung mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen und Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zu finden.
Auch beantwortet das Bremer Bürgertelefon unter (0421) 361-9090 Fragen rund um die Grundsteuer. Zudem kann der Chatbot genutzt werden: Steuerchatbot - Ihre Fragen zur Grundsteuerreform.
Die Grundsteuererklärung ist bis 31. Januar 2023 möglichst über das Online-Portal Mein ELSTER (www.elster.de) abzugeben. In Ausnahmefällen kann dies auch über ein Elster-Konto nahestehender Personen oder in Papierform erfolgen, wenn eine elektronische Abgabe nicht möglich ist. Die Formulare liegen in den Finanzämtern aus.
In vielen Fällen ist auch ein vereinfachtes Verfahren möglich. Auf der Onlineseite www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de können Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, von Eigentumswohnungen und von unbebauten Grundstücken ihre Erklärung mit wenigen Klicks einreichen. Direkt auf der Seite kann jede und jeder prüfen, ob das vereinfachte Verfahren im persönlichen Fall funktioniert. Für die Erklärung selbst ist lediglich eine gültige E-Mailadresse notwendig. Folgende Angaben zum Grundstück/Wohneigentum sind dabei erforderlich: die Steuernummer, die Art des Grundstücks, die Lage und Fläche des Grundstücks, die Eigentumsverteilungen, der Bodenrichtwert, das Baujahr, die Wohnfläche und ob es Garagen auf dem Grundstück gibt. Die Angaben lassen sich auf vergangenen Grundsteuerbescheiden oder im Kaufvertrag finden. Daten zur Lage (Flurstück), Grundfläche und Bodenrichtwert sind bequem im Internet abrufbar.
Bereits 57 Prozent der Bürgerinnen und Bürger im Land Bremen haben eine Grundsteuererklärung eingereicht. Das entspricht 134.610 von rund 240.000 erwarteten Erklärungen. Damit liegt die Abgabequote im Land Bremen über dem Bundesdurchschnitt. Wer die Erklärung bis zum 31. Januar 2023 nicht eingereicht hat, bekommt eine Erinnerung vom Finanzamt.
Ansprechpartner für die Medien:
Simon Hamann, Persönlicher Referent des Senators, Tel.: (0421) 361-82554, E-Mail: Simon.Hammann@finanzen.bremen.de