Finanzämter bitten um besondere Aufmerksamkeit in der Bevölkerung.
08.10.2024Aktuell werden in Bremen in Papierform "Bescheide für 2023 über Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag" verschickt, die als Absender das Finanzamt Bremen – allerdings mit unzutreffender Anschrift – oder die "Finanzbehörden der Bundesrepublik Deutschland" ausweisen. Die Empfängerinnen und Empfänger werden darin aufgefordert, kurzfristig binnen einer Woche Einkommensteuer nachzuzahlen.
An diesen Anhaltspunkten ist leicht zu erkennen, ob es sich bei der Post im Briefkasten um einen echten Steuerbescheid handelt:
Beim Erhalt von Dokumenten der bremischen Finanzämter wird zudem darum gebeten, die auf dem Dokument angegebene Steuernummer und Identifikationsnummer immer mit der eigenen Steuernummer und Identifikationsnummer abzugleichen. Bei Bedenken oder Auffälligkeiten sollte umgehend mit dem zuständigen Finanzamt Kontakt aufgenommen werden.
Wem ein gefälschtes Dokument vorliegt, wird gebeten das zuständige Finanzamt zu informieren, Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten und keinesfalls eine Überweisung der angeblichen Steuerschuld vorzunehmen. So wird die Freie Hansestadt Bremen auch bei den bereits festgestellten Fälschungen verfahren.
Steuerpflichtige, die die elektronische Bekanntgabe des Steuerbescheides wählen, sind zusätzlich vor derartigen Betrügern geschützt. Bei der Bekanntgabe in elektronischer Form bekommen sie den Bescheid nicht auf dem Postweg übermittelt. Per E-Mail werden sie über die Bereitstellung des Bescheids zum Datenabruf benachrichtigt (ein Bescheid ist in dieser E-Mail nicht enthalten). Sie können sofort nach Erhalt der Benachrichtigungs-E-Mail den Bescheid oder die sonstigen Schreiben im PDF Format in "Mein Elster" beziehungsweise in der verwendeten Software abrufen.
Ansprechpartnerin für die Medien:
Juliane Kommer, Stv. Pressesprecherin beim Senator für Finanzen, Tel.:(0421) 361-30622, E-Mail: juliane.kommer@finanzen.bremen.de