Im Rahmen der gemeinsamen Aktionstage gegen Schwarzarbeit haben Bedienstete der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) gemeinsam mit Bediensteten der zuständigen kommunalen Behörden in den Ländern Bremen und Niedersachsen Prüfungen im Rahmen der Schwarzarbeitsbekämpfung durchgeführt. Der Schwerpunkt der Prüfungen lag im Bauhaupt- und Baunebengewerbe. An den Überprüfungen im Land Bremen waren auch Beschäftigte der Gewerbeaufsicht und der Geschäftsstelle der Sonderkommission Mindestentgelt beteiligt. Das gemeinsame Ziel: Die gegenseitige Unterstützung bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
Die Teilnehmenden der verschiedenen Behörden haben am 23. April insgesamt fünf Baustellen im Land Bremen überprüft. Im Land Bremen wurden dabei 131 Personen in 43 Betrieben überprüft. Die kommunalen Behörden legten den Fokus ihrer Untersuchungen darauf, ob alle handwerks- und gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Es wurden hierbei keine mutmaßlichen Verstöße gegen die Handwerksordnung und gegen die Gewerbeordnung festgestellt. Die Gewerbeaufsicht hat die Einhaltung des Arbeitsschutzes auf den Baustellen kontrolliert und dabei mehrere Mängel im Bereich des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) festgestellt.
Die Geschäftsstelle der Sonderkommission Mindestentgelt wird im Nachgang des Aktionstags betreffend der auf öffentlichen Bauvorhaben angetroffenen Personen die Einhaltung der Bestimmungen über die Mindestentgelte bei öffentlichen Auftraggebern näher überprüfen.
Die Bediensteten der FKS prüften unter anderem, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen beziehungsweise Aufenthaltstitel besitzen und auch, ob die Mindestarbeitsbedingungen eingehalten werden.
In einem Fall wurde dabei ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Zudem erfolgte in sechs Fällen die Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen die Ausweismitführungspflicht.
Neben den bereits eingeleiteten Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren ergaben sich während der Prüfmaßnahmen ebenfalls insgesamt 44 Sachverhalte, die weiterer Prüfung durch die FKS bedürfen. So bedarf es in 14 Fällen der weiteren Prüfung, ob der gesetzliche Mindestlohn gezahlt wurde, und in fünf Fällen, ob Unternehmen die geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge nicht oder nicht korrekt abgeführt haben. Darüber hinaus befinden sich drei Fälle hinsichtlich eines möglichen Sozialleistungsmissbrauchs und 15 Fälle mit mutmaßlichen aufenthaltsrechtlichen Verstößen in Klärung. Zudem wurden weitere sieben Fälle mit Anhaltspunkten für weitere Rechtsverstöße wie etwa Zuwiderhandlungen gegen sozialversicherungsrechtliche Meldevorschriften oder Ausweismitführungspflichten festgestellt.
Soweit sich die Verdachtsfälle bestätigen, werden Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet sowie zu Unrecht bezogene Sozialleistungen zurückgefordert.
Finanzsenator Björn Fecker betont: "Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt, sondern schlicht Wirtschaftskriminalität. Illegale Beschäftigung verzerrt den Wettbewerb und schadet auch gesetzestreuen Unternehmen. Nicht zuletzt gehen dem Fiskus Einnahmen verloren, die damit für viele wichtige Aufgaben von Bildung bis Wirtschaftsförderung fehlen."
Constanze Voß, Präsidentin der Direktion VII der Generalzolldirektion, sagte zu den Aktionstagen: "Die Ergebnisse des diesjährigen Frühjahrsaktionstags bestätigen erneut die überaus gute Zusammenarbeit zwischen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls und den Kommunen. Das gemeinsam abgestimmte, gezielte Vorgehen ist wesentlicher Baustein effizienter und nachhaltiger Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Die Aktionstage leisten somit einen wichtigen Beitrag zum Schutz des Gemeinwesens, der Stabilität der Sozialsysteme sowie der wirtschaftlichen Gerechtigkeit."
Die Aktionstage zur Bekämpfung der Schwarzarbeit werden im Land Bremen seit 2015 zweimal jährlich durchgeführt und werden gemeinsam vom Senator für Finanzen und der Generalzolldirektion koordiniert.
Ansprechpartner für die Medien:
Matthias Makosch, Pressesprecher beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361 94168, E-Mail matthias.makosch@finanzen.bremen.de