Bestätigte Fälle insgesamt | Begründete Verdachtsfälle | Genesene Personen | Verstorbene | |
---|---|---|---|---|
Land Bremen | 708 (+35) | 18 | 362 (+13) | 27 (+0) |
Stadtgemeinde Bremen | 676 (+33) | 18 | 336 (+13) | 27 (+0) |
Stadtgemeinde Bremerhaven | 32 (+2) | 0 | 26 (+0) | 0 |
Im Land Bremen müssen aktuell 52 Personen stationär versorgt werden, davon acht auf Intensivstationen. Sieben der intensivmedizinisch behandelten Personen müssen beatmet werden.
Bei 48 der stationär behandelten Personen handelt es sich um Bürgerinnen und Bürger aus dem Land Bremen. Fünf von ihnen müssen auf Intensivstationen behandelt werden, alle fünf werden beatmet. Bei 13 Bremerinnen bzw. Bremern muss der Gesundheitszustand als schlecht oder kritisch beschrieben werden.
Auch heute lässt sich wieder ein großer Teil des Zuwachses an positiven Fällen auf die umfangreichen Tests in der Landeserstaufnahmestelle für Geflüchtete zurückzuführen. Von dort wurden heute 28 weitere positive Ergebnisse schriftlich gemeldet.
Bürgerinnen und Bürger aus Bremen und Bremerhaven können unter der Nummer 115 Informationen rund um das Coronavirus erhalten. Außerdem werden fortlaufend Informationen auf der Website des Gesundheitsressorts und der Gesundheitsämter in Bremen und Bremerhaven zur Verfügung gestellt.
Das Gesundheitsressort rät weiterhin dazu, regelmäßig und sorgfältig Hände zu waschen, auf eine korrekte Hust- und Niesetikette zu achten und Abstand zu erkrankten Personen zu halten. In Fällen von auftretenden Symptomen und einem vorherigen Aufenthalt in einem Risikogebiet soll der Hausarzt telefonisch kontaktiert und nicht direkt die Praxis oder Klinik aufgesucht werden. Außerhalb der Sprechzeiten ist der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116117 telefonisch erreichbar.
Der Senat der Freien Hansestadt Bremen rät dringend zum Tragen von Alltagsmasken im öffentlichen Personennahverkehr, beim Einkaufen oder der Nutzung vergleichbarer Einrichtungen. Dadurch kann die Weiterverbreitung auf andere, nicht betroffene Menschen durch symptomlos erkrankte Personen erschwert werden. Das Tragen einer solchen Maske durch erkrankte Personen entlässt aber nicht aus der häuslichen Quarantäne. Erkrankte Personen müssen demnach weiterhin in häuslicher Quarantäne verbleiben. Ein wirksamer Eigenschutz gegen eine Ansteckung durch das Corona-Virus ist durch das Tragen von Alltagsmasken nicht gegeben, die Einhaltung von Abstands- wie Hygieneregeln ist weiterhin dringend notwendig.
Alle Informationen auf einer Seite: www.bremen.de/corona
Ansprechpartner für die Medien: Lukas Fuhrmann, Pressesprecher bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: 0174 – 1766211, E-Mail: lukas.fuhrmann@gesundheit.bremen.de