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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Allgemeines Feuerwerksverbot in Bremen

Klarstellung: Verbot gilt auch auf Privatgrundstücken

21.12.2021

Die Corona-Lage in Deutschland und auch in Bremen ist weiterhin angespannt. Deswegen haben sich Bund und Länder bereits Anfang Dezember (2. Dezember 2021) darüber verständigt, ein bundesweites Verkaufsverbot für Raketen und weitere Feuerwerkskörper umzusetzen. Aufgrund der Gefahr von größeren Menschenansammlungen in der Silvesternacht und dem damit verbundenen erhöhten Infektionsrisiko, sowie einer größeren Belastung von Krankenhäusern und Rettungsdiensten, wird es in diesem Jahr im Bundesland Bremen erneut ein Verbot des Mitführens und Abbrennens von Feuerwerkskörpern geben.

Im Bundesland Bremen gelten deswegen durch Bundes- und Landesrecht aktuell folgende Regelungen:

  • Der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist untersagt
  • Das Mitführen von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 ist untersagt
  • Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 ist untersagt
  • Das Veranstalten von Feuerwerken für die Öffentlichkeit ist untersagt

Das Verbot Feuerwerkskörper zu zünden und abzubrennen gilt auch für Privatgrundstücke, um spontane Personenansammlungen und unnötige Kontakte zu vermeiden.

Der Einsatz von Pyrotechnik als Leuchtzeichen in der Schifffahrt und im Flugverkehr bleibt selbstverständlich erlaubt.

Ansprechpartner für die Medien:
Lukas Fuhrmann, Pressesprecher der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: lukas.fuhrmann@gesundheit.bremen.de