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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Amt für Straßen und Verkehr bietet ab sofort Onlinedienste an

24.11.2008

Antragstellung jetzt auch per “Mausklick“ möglich

Ab sofort haben Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen- unabhängig von den Öffnungszeiten des Amtes für Straßen und Verkehr– die Möglichkeit, Ausnahmegenehmigungen - zum Beispiel für Parkerleichterungen oder Schwertransporte - bequem, zeitsparend und unabhängig von Öffnungszeiten online zu beantragen. Die Nutzung der zusätzlichen Möglichkeit der Antragstellung über das Internet ist für gewerbliche und private Kunden gleichermaßen möglich. Das spart nicht nur für die Antragsteller Zeit, sondern auch auf Seiten der Behörde kann die aus dem Onlineverfahren resultierende Zeitersparnis effizienter genutzt werden. Weite Wege können künftig entfallen. Die Antragsdaten werden direkt an das Amt für Straßen und Verkehr geleitet.


Der Leiter des Amtes für Straßen und Verkehr, Jürgen Mitz, verknüpft das zusätzliche Angebot seines Amtes mit der Hoffnung auf rege Nutzung. „Das Onlineverfahren schafft ein komfortables Angebot für die Beantragung und Bearbeitung von jährlich ca. 11.000 Anträgen. Ich verspreche mir von dem Verfahren, dass eine zeitliche Entlastung auf beiden Seiten eintritt, sowohl bei unseren Kunden als auch bei meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.“
Benötigte Nachweise, wie z. B. Personalausweis oder die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) können als Datei den Anträgen beigefügt werden. Aus Sicherheitsgründen werden dabei nur bestimmte Dateiformate als Anlagen vom System akzeptiert. Ausschließlich die gängigen Dateiformate pdf, jpg und txt eignen sich für die Übermittlung.
Für Fragen oder Bemerkungen steht ein spezielles Feld im Onlineformular zur Verfügung und bei Übermittlung der E-Mail-Anschrift kann eine zeitnahe Antwort durch das ASV erfolgen.


Gebraucht wird für diesen Onlineservice lediglich der Adobe Acrobat Reader und die Java-Software. Beide können kostenlos herunter geladen werden. Mit Governikus steht eine modulare Softwarelösung zur Verfügung, die speziell den Anforderungen des E-Government gerecht wird. Den hohen Anforderungen des Datenschutzes wird Rechnung getragen, indem alle Nachrichten „Ende-zu-Ende“ verschlüsselt sind. Nach dem Absenden des Online-Antrages erhält der Antragsteller immer auch eine elektronische Empfangsbestätigung, mit einer eindeutigen Antragsnummer.


Bei der Genehmigungserteilung bleibt alles beim Alten. Da die Ausnahmegenehmigungen ausschließlich im Original Gültigkeit besitzen, werden diese auf dem Postweg übermittelt.

Nähere Informationen zum Verfahren und zum Angebot können auf den Internetseiten des Amtes für Straßen und Verkehr unter www.asv.bremen.de in der Rubrik „Service“eingesehen werden.