Wer ein Studium oder eine Ausbildung im Ausland erfolgreich abgeschlossen hat, der möchte mit diesen Qualifikationen auch in Deutschland tätig werden. Doch solche Abschlüsse können nicht immer eins zu eins anerkannt werden. Das deutsche Ausbildungssystem ist komplex, so gibt es zum Beispiel neben vielen schulischen Ausbildungen ungefähr 330 Berufe nach dem Berufsbildungsgesetz. Die beim Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen eingerichtete Anerkennungsberatung berät Personen, wie sie ihre im Ausland erworbenen Qualifikationen anerkennen lassen können und unterstützt sie darin, fehlendes Wissen oder fehlende Praxis zu bekommen, um dann den Beruf auch nach deutschen Standards ausüben zu können.
2015 wurde die Beratungsstelle bei der Arbeitnehmerkammer eingerichtet. Zwei Kollegen haben seitdem über 1.000 Menschen in Bremen und Bremerhaven beraten. Zwei weitere Kollegen sollen nun zeitnah dazu kommen, um die Aufgaben bewältigen zu können. "Die ersten Menschen, die durch die große Flüchtlingswelle zu uns gekommen sind, werden bereits beraten, aber nach der erfolgreichen Teilnahme an Deutsch- und Integrationskursen stehen viele vor der Herausforderung, ihre bisherige Tätigkeit weiter ausüben zu wollen", sagt Martin Günthner, Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen. "Um allen Menschen, die aus dem Ausland zu uns kommen, gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, ist die Anerkennungsberatung ein wichtiger Baustein."
So hat es auch Shin-Yen Bayer getan. Die 28-jährige hat in ihrer Heimat Taiwan Sonderpädagogik und frühkindliche Erziehung studiert, einen Master gemacht und einige Jahre im Kindergarten gearbeitet. In Deutschland will sie weiter mit Kindern arbeiten, auch wenn die Vorstellung von frühkindlicher Erziehung unterschiedlicher nicht sein könnte. "Kinder werden hier zu Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit erzogen", erklärt Bayer. "So sind in Taiwan Erzieherinnen dazu da, die Kinder anzuziehen, sie werden nicht gefordert, dies alleine zu tun." Um in Deutschland arbeiten zu dürfen, macht sie zurzeit ein Anerkennungsjahr im Kindergarten der Thomas-Gemeinde in Kattenesch. Neben der Unterstützung in der täglichen Arbeit mit den Kindern durch die Kolleginnen vor Ort besucht sie begleitende Kurse beim Paritätischen Bildungswerk. "Dies zeigt, dass es eine Reihe von Partnern und Institutionen braucht, um Menschen, die aus dem Ausland zu uns kommen, beruflich zu integrieren", weiß Lynda Kiefer zu berichten.
Lynda Kiefer arbeitet zusammen mit ihrem Kollegen Jan Jerzewski in der Anerkennungsberatung. Bei ihr war auch Shin-Yen Bayer im Dezember 2015 vorstellig geworden, nachdem sie bereits zwei Praktika in Kindergärten gemacht hatte und dann auf die Anerkennungsberatung aufmerksam gemacht wurde. "Da sie alle wichtigen Dokumente und Zeugnisse sowie ihren Lebenslauf schnell zur Verfügung stellen konnte, haben wir schon zwei Monate später einen Antrag bei der anerkennenden Stelle platzieren können." Über das Internet fand sie die offene Stelle in der Thomas-Gemeinde, hospitierte dort über die Sommerferien und konnte im August ganz offiziell in ihr Anerkennungsjahr starten. Nicht immer geht es so schnell. Bei Menschen mit Fluchthintergrund kann es länger dauern, bis alle Papiere vorliegen, wenn es überhaupt welche gibt. Manchmal wurde eine Ausbildung nie staatlich anerkannt, so dass erst mittels eines Praktikums die tatsächlichen Fähigkeiten festgestellt werden können.
"Die Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen kann ein langer Weg sein", so Senator Günthner. "Es ist wichtig, hier schneller und manchmal auch flexibler zu einer Anerkennung zu kommen, damit die Motivation dieser Menschen nicht verloren geht."
Die Anerkennungsberatung ist ein Teilsegment des Landesprogramms "Weiter mit Bildung und Beratung" und gehört zum Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung (IQ)", das aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Europäischen Sozialfonds finanziert wird.
Weitere Informationen zur Anerkennungsberatung unter www.arbeitnehmerkammer.de/Anerkennungsberatung
Terminvereinbarung und weitere Informationen:
Beratung in der Arbeitnehmerkammer Bremen
Bürgerstraße 1
28195 Bremen
Tel.: (0421) 36 301 954
E-Mail: anerkennung@wah.bremen.de
Beratung im afz (Arbeitsförderungs-Zentrum im Lande Bremen GmbH)
Erich-Koch-Weser-Platz 1
27568 Bremerhaven
Tel.: (0471) 983 995 4
E-Mail: anerkennung@wah.bremen.de