Gesundheitsressort und Gewerbeaufsicht beraten Unternehmen bei der Beschaffung von Schutzmasken
03.07.2020Bereits zu Beginn der Corona-Pandemie sind Produkte der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) weltweit zu gefragten Gütern geworden. Die Knappheit der Produkte hat auch dazu geführt, dass neue Hersteller auf den Markt gekommen sind und sich die angebotene Produktpalette vergrößert hat. Schutzausrüstungen zur Abwehr von Corona-Viren müssen je nach Produktart die notwendigen Anforderungen erfüllen. Aufgrund der großen Produktvielfalt kann es herausfordernd sein, die persönliche Schutzausrüstung auf ihre Anforderungen zu überprüfen. Zudem versuchen unseriöse Anbieter sich in der aktuellen Situation durch mangelhafte Ware zu bereichern.
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz und die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen bieten nun entsprechende Beratungsmöglichkeiten für Unternehmen an, die beabsichtigen, Schutzausrüstung zur Abwehr von Corona-Viren zu beschaffen, oder einzuführen und zu vertreiben. In einem Merkblatt wurden Informationen zu Schutzausrüstungen und den entsprechenden Anforderungen zusammengestellt. Das Merkblatt ist auf der Website der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz abrufbar: www.gesundheit.bremen.de/gesundheit/corona/produktsicherheit
Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit einer telefonischen Beratung. Je nach Art der Schutzmasken stehen Ansprechpartner bereit, die Unternehmen bei weitergehenden Fragen beraten können.
Gerade die Produktvielfalt im Bereich der Schutzmasken kann Unternehmen vor Herausforderungen stellen. Im Wesentlichen wird zwischen medizinischen Gesichtsmasken, PSA-Masken sowie Mund-Nasen-Abdeckungen unterschieden. Ausschließlich die PSA-Masken mit dem Standard FFP2 bzw. FFP3 schützen jedoch vor Infektionen durch das Corona-Virus. Gerade diese Schutzmasken werden während der Corona-Pandemie stark nachgefragt. Solange ein Versorgungsengpass vorliegt, kann aktuell auch auf PSA-Masken für den US-amerikanischen, Kanadischen, Japanischen oder Australischen Markt zurückgegriffen werden. Die entsprechenden Akkreditierungen oder Produktzulassungen können über staatliche Internetplattformen überprüft werden. PSA-Masken ohne EU-Konformität und ohne Nachweise für die oben genannten Märkte sind vor der Einfuhr ggf. einer Prüfung durch deutsche Prüfstellen zu unterziehen, dies betrifft insbesondere Produkte mit der Kennzeichnung KN 95.
Hersteller oder Inverkehrbringer von Gesichts- bzw. Augenschutz (Schutzvisiere, Schutzbrillen, "Gesichtsvisiere") müssen diese Produkte bei einer anerkannten Prüfstelle prüfen lassen. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass Gesichtsschilde laut Robert Koch Institut nicht als Mund-Nase-Schutz im Sinne von § 3 Abs. 1 der Corona-Verordnung geeignet sind. Einfache Mund-, Nasen- oder Gesichtsabdeckungen sind keine persönliche Schutzausrüstung und keine medizinischen Schutzmasken und die komplexen Anforderungen entfallen für diese Produkte.
Weitere Informationen können Sie dem oben genannten Infoblatt PSA für Unternehmer entnehemen.
Ansprechpartner für die Medien:
Lukas Fuhrmann, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: lukas.fuhrmann@gesundheit.bremen.de