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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

"Arbeitskreis Überschwemmte Keller"

06.12.1999

Zu einer Gemeinschaftsaktion Trockene Keller haben heute die Senatorin für Bau und Umwelt, Christine Wischer, die Hansewasser und der "Arbeitskreis Überschwemmte Keller"aufgerufen. Anlaß dafür sind Ergebnisse eines Gutachtens in dem die Entwässerungsanlagen auf privaten Grundstücken überprüft worden waren. Senatorin Christine Wischer: "Diese Ergebnisse zeigen, dass in zahlreichen Fällen in den privaten Entwässerungsanlagen ein erheblicher Sanierungsbedarf besteht."

Nach den Starkregenereignissen im Juni 1998 hatten der Arbeitskreis Überschwemmte Keller", die Bremer Entsorgungsbetriebe und der Senator für Umweltschutz Gutachten in Auftag gegeben, die für Klarheit über die Gründe für die zahlreichen Kellerüberflutungen sorgen sollen.

Während sich der Gutachter Professor Schmitt aus Kaiserslautern schwerpunktmäßig mit dem öffentlichen Kanalnetz beschäftigt (das Gutachten soll im Frühjahr 2000 vorliegen), hat das Büro IDN in den letzten Monaten den Zustand von Kanalanschlüssen in Haushalten im Bremer Westen untersucht.

Die Ergebnisse sind alarmierend und zeigen, dass in zahlreichen Fällen technische Mängel mitverantwortlich für Wasserschäden bei Starkregenereignissen sind. So genügten von den 40 untersuchten Entwässerungsanlagen lediglich fünf den Anforderungen des Entwässerungsortsgesetzes. So fehlen beispielsweise in einer Mehrzahl der Häuser Rückstausicherungen. Hebeanlagen waren lediglich in einem Fall vorhanden. Wischer: "Ich appelliere an alle Haushalte, diese Probleme nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Auch wenn wir im vergangenen Jahr von Starkregenfällen verschont geblieben sind, kann es jederzeit wieder zu erheblichen Wasserschäden kommen, wenn das private Eigentum nicht ausreichend gesichert wird. Hier stehen auch die Eigentümer selbst in der Verpflichtung, die gesetzlichen Vorgaben schon aus eigenem Interesse einzuhalten."

"Für den Arbeitskreis" betonte der Geschäftsführer von Haus & Grund, Bernd Richter, dass erst mit dem Gutachten von Professor Schmitt Auskunft über die Probleme zu erwarten sei, die möglicherweise auch durch das Programm Mischwasser 90 entstanden seien. Richter: "Dies enthebt die Hauseigentümer aber nicht aus der Verantwortung und der Verpflichtung, ihren Teil dazu beizutragen, dass es nicht wieder zu so katastrophalen Überschwemmungen kommt wie im Sommer 1998." Wie Wischer erinnerte auch Richter an die Fördermöglichkeiten für private Haushalte, die ihre Hausentwässerung in Ordnung bringen. Richter: "Hier wird öffentliche Unterstützung zur Sicherung des privaten Eigentums gegeben. Diese Chance sollten sich Hauseigentümer nicht entgehen lassen."

Der Geschäftsführer von Hansewasser, Dr. Jürgen Schoer, berichtete, dass die Nachfrage nach dem Sanierungsprogramm bislang nicht die Resonanz gefunden habe, die sich alle Beteiligten erhofft hatten. So seien bislang lediglich 400 Anträge gestellt worden. Von den von Hansewasser zur Verfügung gestellten fünf Million Mark seien bislang lediglich rund 500.000 Mark als Förderung bewilligt worden. Schoer: "Auch Hansewasser hat ein grosses Interesse daran, dass es bei Starkregenfällen nicht erneut zu vermeidbaren Überflutungen mit all ihren negativen Auswirkungen kommt. Deshalb möchten wir die Eigentümer dringend darum bitten, zu überprüfen, ob bei den Hausgrundstücken technisch alles in Ordnung ist und ggfls. mit Hilfe einer Fachfirma erforderliche Sanierungsarbeiten durchführen zu lassen. Mit den zur Verfügung gestellten fünf Million Mark können wir einen grossen Sanierungsschub anstossen und unterstützen." Zu diesem Zwecke werde Hansewasser weitere Schritte unternehmen, um das Förderprogramm doch noch zum Erfolg zu führen.

Nach Auffassung der Beteiligten, muß es weiterhin oberstes Ziel sein, mit Beratung und finanzieller Unterstützung Hauseigentümer zu bewegen, in die Sicherheit ihres Eigentums zu investieren. Ordnungsrechtliche Massnahmen könnten immer nur die Ultima Ratio sein. Dennoch müsse auch ernsthaft diskutiert werden, welche Kontrollmöglichkeiten in Zukunft sinnvoll und hilfreich sein können, damit die Vorgaben des Entwässerungsortsgesetzes von den Eigentümern ausreichend eingehalten werden.