Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen müssen sich mehr als bisher an den Lebensrealitäten geflüchteter Frauen orientieren, wenn ihre Integration gelingen soll: Die Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (ZGF) im Land Bremen legt jetzt Kriterien vor, die diesem Anspruch gerecht werden. Diese wurden gemeinsam mit Fachleuten aus Beratungsstellen, Bildungs- und Beschäftigungsträgern, Verbänden und Kammern entwickelt.
Zu den Eckpunkten zählt, dass arbeitsmarktpolitische Maßnahmen quartiersnah umgesetzt werden und niedrigschwellige Formen der Kinderbetreuung beinhalten. Sie müssen ausreichend Personal vorhalten, das sowohl im Umgang mit Traumata als auch im Bereich geschlechtersensibler Berufsorientierung geschult ist. Die Qualifizierungsangebote sollten sowohl auf gut als auch weniger gut ausgebildete Frauen zugeschnitten sein.
„Erwerbsarbeit ist ein wichtiger Schritt zur Integration geflüchteter Frauen und kann über die richtigen Akzente in der Ausgestaltung arbeitsmarktpolitischer Programme erleichtert werden“, betont Landesfrauenbeauftragte Bettina Wilhelm. An diesem zentralen Punkt müsse angesetzt werden, etwa wenn Anfang kommenden Jahres die Bremer Behörde zur Verwaltung des Europäischen Sozialfonds (ESF) neue arbeitsmarktpolitische Programme ausschreibt. Der Kriterienkatalog (pdf, 157.6 KB) bietet hier konkrete Handlungsempfehlungen. Auch Trägern, die sich um die Umsetzung einer Maßnahme bewerben, gibt er Hilfestellung, ihre Konzepte entsprechend auszurichten und gezielte Angebote für geflüchtete Frauen zu schaffen.
Die Umsetzung wird die ZGF eng begleiten. Bettina Wilhelm: „Es ist wichtig, dass geflüchtete Frauen einen gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten. Wir wollen so auch verhindern, dass sich die Benachteiligung, die viele geflüchtete Frauen in ihren Herkunftsländern im Zugang zu Bildung und Beschäftigung erlebt haben, in Deutschland fortsetzt. Wichtig ist, die einzelne Frau und ihre Potenziale zu sehen und zu unterstützen. Wir dürfen auch nicht in die Falle gehen, tradierte Rollenbilder zu übernehmen und für geflüchtete Frauen nur gering qualifizierte Beschäftigung vorzusehen.“
Erhebungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) belegen, dass geflüchtete Frauen erhebliche Schwierigkeiten beim Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt haben. Auch mehrere Jahre nach ihrer Ankunft in Deutschland sind nur 11,5 Prozent von ihnen erwerbstätig, im Vergleich zu knapp 50 Prozent der geflüchteten Männer (Stand: 2014). Diese Ungleichheit im Zugang zum Arbeitsmarkt ist besonders gravierend, weil in der gleichen Umfrage 78 Prozent der Frauen den Wunsch äußerten, in Deutschland zu arbeiten (BAMF-Flüchtlingsstudie 2014).
Im Rahmen des vom Senat verabschiedeten Integrationskonzepts befasst sich die ZGF seit rund einem Jahr in einem Schwerpunktprojekt mit der Situation geflüchteter Frauen im Land Bremen. Das Netzwerk zur Arbeitsmarktintegration geflüchteter Frauen besteht aus verschiedenen Einrichtungen, die mit geflüchteten Frauen arbeiten, darunter Beratungsstellen, Bildungs- und Beschäftigungsträger, Vereine und Verbände sowie Kammern. Auch Vertreterinnen und Vertreter von Jobcenter und Agentur für Arbeit sind mit im Boot. Aus ihren praktischen Erfahrungen und dem Austausch untereinander ist der Kriterienkatalog entstanden.
Im Download:
Die Anforderungen an arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zur Förderung
geflüchteter Frauen im Land Bremen zum PDF-Download (pdf, 157.6 KB)