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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Aufarbeitung des Aktenfundes schreitet voran

Sozialzentrum ist stabilisiert | Aufarbeitung der Rückstands-Akten dauert an

13.06.2024

Als Konsequenz aus dem Aktenfund in einem Sozialzentrum haben die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration sowie das Amt für Soziale Dienste zahlreiche organisatorische Änderungen zur Aufarbeitung und Stabilisierung des Arbeitsbereichs vorgenommen. Den zweiten Sachstandsbericht hat die Senatorin heute (Donnerstag, 13. Juni 2024) der Deputation für Soziales, Jugend und Integration vorgelegt. Danach haben die Leitung des Amts für Soziale Dienste und die Jugendamtsleitung gemeinsam mit den zuständigen Arbeitsbereichen ein umfassendes Paket an Sofortmaßnahmen auf den Weg gebracht. Der Bericht legt im Wesentlichen dar, wie die im Dezember 2023 veröffentlichten Empfehlungen der Innenrevision zur Schadensbegrenzung und Stabilisierung des Bereichs Wirtschaftliche Jugendhilfen (WJH), in dem die Akten gefunden worden waren, im betreffenden Sozialzentrum umgesetzt werden.

Im Zuge der Aufarbeitung hat sich die zuletzt im Januar 2024 festgestellte Summe der Verjährungen zum Schaden der Stadtgemeinde Bremen von 1,9 Millionen Euro auf aktuell 2,1 Millionen erhöht. Mögliche Verjährungen in Höhe von weiteren 200.000 Euro befinden sich im Klärungsprozess. Die Verjährungen rühren aus Forderungen Bremens gegenüber anderen Kommunen, die – beispielsweise nach einem Wohnortwechsel – weiter für die Finanzierung zuständig bleiben, wenn ein junger Mensch in der Jugendhilfe Bremens betreut wird.

Die WJH des betreffenden Sozialzentrums hat ihre organisatorische Eigenständigkeit verloren und ist inzwischen unmittelbar an die Leitung des Jugendamtes angebunden. Die Sachbearbeitung wurde weiter aufgestockt: Über den vorgesehenen Personalbestand von 6,45 vollen Stellen hinaus sind derzeit zwei weitere Vollzeitkräfte und eine Auszubildende im Einsatz. Dadurch ist der Regelbetrieb gesichert, und die verbliebenen Rückstände werden nach und nach weiter aufgearbeitet.

Die Personalsituation – inklusive Ausfällen wegen Krankheit – sowie gegebenenfalls entstehende Bearbeitungsrückstände werden engmaschig kontrolliert, und die Gesamtsituation des Standorts wird der Jugendamtsleitung regelmäßig dargelegt. Jeweils zwei Monate vor Ablauf eines Kalenderjahres werden darüber hinaus drohende Verjährungen aufgeklärt, damit genügend Zeit bleibt, Forderungen noch rechtzeitig geltend zu machen.

Um ein hohes Niveau der Bearbeitung durchgängig sicherzustellen, vertreten sich die Referatsleitungen der WJH in der Fachaufsicht sozialzentrumsübergreifend. Bearbeitete Akten werden von Vorgesetzten nach festen Regeln stichprobenartig geprüft, und nicht zuletzt erhebt und priorisiert die Fachkoordination auch Fortbildungsbedarfe im Team.

"Alle Parameter sind so gewählt, dass Fehlentwicklungen möglichst frühzeitig erkannt und Gegenmaßnahmen ergriffen werden können", sagte Senatorin Dr. Schilling. "Die Aufarbeitung ist damit auf einem guten Weg."

Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Tel.: (0421) 361-64152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de