11.10.2005
Finanzsenator Dr. Nußbaum wird Nachtrags-Entwürfe 2005 vorbereiten und der Bürgerschaft zur November-Sitzung vorlegen
Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung (11.10.2005) über die bestehenden Finanzierungsprobleme auf der Grundlage der aktuellen Controlling-Berichte für das laufende Haushaltsjahr 2005 beraten. Hinsichtlich der gemeldeten Mehrausgaben und Mindereinnahmen haben die Ressorts anerkannt, dass sie rund 20 Mio. € noch selbst auffangen müssen. Ebenso werden die Investitionsausgaben in Höhe von rund 11 Mio. € gekürzt. Danach müssen – so Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum – Finanzierungsbedarfe in Höhe von insgesamt rd. 114 Mio. € haushaltsmäßig abgesichert und dem Haushaltsgesetzgeber in einem Vorschlag für einen Nachtragshaushalt 2005 vorgelegt werden: „Diese Form der Lösung der Finanzierungsprobleme wird in Zukunft nicht mehr möglich sein. Im Hinblick auf das Klageverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht muss künftig jedes Ressort mit seinen Haushaltsansätzen auskommen“. Sein Ressort werde jetzt konkrete Nachtragshaushalts-Entwürfe 2005 vorbereiten, damit diese der Bremischen Bürgerschaft zur November-Sitzung vorgelegt werden könnten. „Wir haben in zähen Verhandlungen einen Kompromiss gefunden und die zusätzlichen Kreditermächtigungen auf rd. 35 Mio. € begrenzt“, stellte Dr. Nußbaum fest.
Neben Mindereinnahmen aufgrund der Steuerschätzung vom Mai 2005 (rd. 12 Mio. €) erwartet der Senat Mindereinnahmen im Zusammenhang mit der Neuordnung Hartz IV (rd. 35 Mio. €). Im Bereich der bremischen Personalausgaben wird aufgrund der Weigerung der Gewerkschaften, über einen Solidarpakt zu verhandeln, ein Defizit in Höhe von rd. 10 Mio. € entstehen.
Auch in den Haushalten der Ressorts hat es Finanzierungsprobleme gegeben (sh. Anlage). Allerdings hat der Senat bei den von den Ressorts gemeldeten Ausgabe-Mehrbedarfen lediglich 50 Prozent anerkannt. Diese Beträge werden in den Nachtragshaushaltsentwurf aufgenommen. Hinsichtlich der weiteren 50 Prozent ist den jeweiligen Ressorts vom Senat aufgegeben worden, bis Anfang November in einem Konsolidierungskonzept darzulegen, auf welche Weise eine Realisierung innerhalb ihres jeweiligen Haushaltes erfolgen soll.
Es ergibt sich insgesamt folgender Handlungsbedarf:
Steuermindereinnahmen | rd. 12 Mio. € |
Mindereinnahmen Hartz IV | rd. 35 Mio. € |
Ressortprobleme (Mehrausgaben, Mindereinnahmen) | rd. 25 Mio. € |
vertragliche Verpflichtungen gegenüber de Deichverbänden | rd. 11 Mio. € |
Nichtrealisierung des Solidarpaktes im Personalbereich | rd. 10 Mio. € |
Vorgezogene Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge (Bundesregelung)
| rd. 10 Mio. € |
Sonstiges | rd. 11 Mio. € |
Zusammen
|
rd. 114 Mio. €
|
Die Finanzierung dieses Gesamtbetrages soll wie folgt vorgenommen werden:
vorhandene Veräußerungserlöse (Stahlwerke) | rd. 30 Mio. € |
Kürzung von Investitionsausgaben | rd. 11 Mio. € |
Zinsausgaben | rd. 28 Mio. € |
Rücklagemitte | rd. 10 Mio. € |
zusätzliche Kreditaufnahme | rd. 35 Mio. € |
Zusammen | rd.114 Mio. € |
Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum: „Mit diesem Finanzierungskonzept werden lediglich erwartete Mindereinnahmen im Zusammenhang mit Hartz IV über weitere Kreditermächtigung ausgeglichen, während der Großteil der zusätzlichen Belastungen innerhalb des Haushaltes aufgefangen wird. Damit dokumentieren wir unser Ziel, durch eine restriktive Haushaltsführung zusätzliche Kreditbelastungen so weit wie möglich zu vermeiden“.
Der Senat hat in seinen Beschlüssen ferner klargestellt, dass mit der Aufnahme in den Nachtragshaushaltsentwurf 2005 kein Präjudiz für eine Veränderung der Haushaltseckwerte 2006/2007 verbunden ist. Ferner wird es für diejenigen Ressorts, die mit ihren Mehrforderungen in den Nachtragshaushalt aufgenommen werden, am Ende des Jahres 2005 keinerlei Reste oder Rücklagenzuführungen geben.
Die beschlossene Investitionskürzung betrifft alle Ressorts, wobei diejenigen Ressorts, deren Budget insgesamt als auskömmlich angesehen wird, lediglich mit 50 Prozent des eigentlichen Anteils belastet werden.
Anlage
Hinsichtlich der von den Ressorts gemeldeten Mehrausgaben bzw. Mindereinnahmen ergibt sich folgende Aufteilung:
Ressort |
Ressortforderung
| |
Mindereinnahmen
|
Mehrausgaben/ Nichtauflösung Minderausgaben
| |
Bürgerschaft, Senatskanzlei. Datenschutz, Rechnungshof |
kein Handlungsbedarf
| |
Inneres |
1,8
|
4,1
|
Justiz |
0,2
|
10,7
|
Sport |
0,5
|
1,6
|
Bildung |
--
|
(0,8)
|
Kultur |
kein Handlungsbedarf
| |
Wissenschaft |
kein Handlungsbedarf
| |
Jugend und Soziales |
--
|
0,6
|
Sozialleistungen |
--
|
15,3
|
Gesundheit |
--
|
0,7
|
Bau, Umwelt und Verkehr |
2,5
|
7,1
|
Wirtschaft |
kein Handlungsbedarf
| |
Häfen |
kein Handlungsbedarf
| |
Finanzen |
kein Handlungsbedarf
| |
Gesamt |
5,0
|
40,1
|