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Der Senator für Finanzen

Aus der heutigen Senatssitzung (14.10.2003): Nullrunde für Senatoren und Spitzenbeamte

14.10.2003

Senat schlägt Nichtanpassung von Dienstbezügen vor – Gesetzentwurf vorbereitet – Spitzenorganisationen der Gewerkschaften werden gehört

Wie die Mitglieder des Senats sollen auch Spitzenbeamte einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung im Lande Bremen leisten. Auf Vorschlag des Senators für Finanzen hat der Senat heute (14.10.2003) die Aussetzung der Erhöhung der Grundgehaltssätze und der Zahlung der Einmalzahlungen aufgrund des Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2003/2004 für Landesbeamte der Besoldungsgruppen B 7 und B 8 und der entsprechenden Versorgungsempfänger beschlossen. Das Finanzressort wird jetzt das erforderliche Beteiligungsverfahren mit den Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften durchführen und der Bürgerschaft einen entsprechenden Gesetzesvorschlag zuleiten.


Nach dem Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2003/2004 vom 10. September 2003 haben die Länder bereits die Möglichkeit, die Erhöhung der Grundgehaltssätze sowie die Einmalzahlungen für Beamte, die den Staatssekretären des Bundes in der Besoldungsgruppe B 11 entsprechen, bis zum 1. Januar 2005 auszusetzen. Von der neuerlichen Regelung, für die jetzt der Gesetzentwurf vorgelegt wurde, sind im Lande Bremen die Staatsräte, der Präsident des Rechungshofs, der Direktor der Bremischen Bürgerschaft sowie der Oberbürgermeister und der Bürgermeister der Stadt Bremerhaven betroffen. Bremen schließt sich damit einer entsprechenden Handhabung des Bundes, des Landes Niedersachsen sowie auch der meisten anderen Länder an.