24.11.2008
Zusammenfassung der Beschlüsse der Konferenz der Innenminister der norddeutschen Küstenländer am 24.11. 2008 in Bremen
Auf Einladung des Bremer Senators für Inneres und Sport, Ulrich Mäurer, kamen heute (24. November 2008) die Innenminister und -senatoren der norddeutschen Länder im Bremer Rathaus zusammen. Bei dem Treffen in Bremen ging es inhaltlich um Fragen des Dienstrechtes sowie der Intensivierung der technischen Kooperation der Landeskriminalämter wie der Telekommunikationsüberwachung. Auch das Problem einer Optimierung des Maritimen Sicherheitszentrums (MSZ) war Gegenstand der Beratungen. Außerdem befassten sich die Innenpolitiker mit einem Vorschlag der Erstellung eines gemeinsamen Lagebildes zum Rechtsextremismus im Bereich der norddeutschen Küstenländer.
Die Beschlüsse zu den Themen:
KTU – Kooperation im Nordverbund
Die Innenminister und –senatoren der norddeutschen Küstenländer beauftragen die Leiter der Polizeiabteilungen zu prüfen, ob und in welchen Bereichen der kriminaltechnischen Untersuchungsstellen (KTU) eine gemeinsame Aufgabenerledigung sinnvoll ist.
Sie erwarten bis zur nächsten Sitzung hierzu einen Bericht.
Telekommunikationszentrum Nord – TKÜ Nord
Die IMK-Nord nimmt den Bericht der gemeinsamen Arbeitsgruppe von Polizei und Verfassungsschutz der norddeutschen Küstenländer „Prüfung der Möglichkeit einer Bildung eines regionalen TKÜ-Zentrums im Verbund der norddeutschen Küstenländer zur Kenntnis.
Die Nord-IMK bittet, die Prüfung weiterer Kooperations- bzw. Zentralisierungsmöglichkeiten bei der Überwachung der Telekommunikation und der damit im Zusammenhang stehenden Operativtechnik im Bereich der Polizei bis Sommer 2009 abzuschließen.
Außerdem bittet sie um Prüfung weitergehender Zusammenarbeitsmöglichkeiten zwischen den bestehenden Kooperationen Niedersachsen/ Bremen/ Sachsen-Anhalt und Hamburg/ Mecklenburg-Vorpommern/ Schleswig-Holstein im Verfassungsschutz, insbesondere vor dem Hintergrund der Erhöhung der Ausfallsicherheit.
Dabei ist ergebnisoffen in die Prüfung einzubeziehen, später beide TKÜ-Verbände miteinander zu einem einheitlichen TKÜ Zentrum Verfassungsschutz / Polizei vereinen zu können. Die sich auf Bundesebene ergebenden Vorstellungen sind bei der Planung zu berücksichtigen
Dienstrecht und zweigeteilte Laufbahn
Die Innenminister und –senatoren der norddeutschen Küstenländer sehen in der erzielten Einigung über ein Musterlandesbeamtengesetz einen weichenstellenden Beitrag zur länderübergreifenden Zusammenarbeit und Steigerung der Mobilität ihrer Beamtinnen und Beamten. In diesem Zusammenhang bewerten sie auch die von den Chefs der Staats- und Senatskanzleien der norddeutschen Küstenländer getroffene Vereinbarung über die Reduzierung der bisherigen vier auf zwei Laufbahngruppen.
Mit Blick auf die landesspezifische Bedeutung der laufbahnrechtlichen Regelungen und den unterschiedlichen Gegebenheiten in den einzelnen Ländern sehen die Innenminister und –senatoren der norddeutschen Küstenländer auch zukünftig eigenständige Regelungsbefugnisse der Länder in Bezug auf die konkrete Ausgestaltung der jeweiligen Laufbahnverordnungen als nicht entgegenstehend an.
Gemeinsames Lagebild zum Rechtsextremismus
Die Nord-IMK stellt fest, dass eine strukturierte nachhaltige Kooperation von Angehörigen der rechtsextremistischen Szene in den norddeutschen Küstenländern derzeit nicht besteht. Gleichwohl sind länderübergreifende Vernetzungsbestrebungen von Gruppierungen/Kameradschaften, die insbesondere vor dem Hintergrund von Vorbereitungen und Durchführungen von Demonstrationen und Musikveranstaltungen der rechten Szene deutlich werden, erkennbar.
Die Nord-IMK begrüßt die bereits gute Zusammenarbeit der norddeutschen Küstenländer im Bereich der Bekämpfung des Rechtsextremismus und bittet die Länder unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Lagebildes die gemeinsamen Anstrengungen zu intensivieren um die Zusammenarbeit aller Sicherheitsbehörden noch weiter auszubauen.
Maritimes Sicherheitszentrum
Die Innenminister und -senatoren der norddeutschen Küstenländer sind der Auffassung, dass den sicherheitspolitischen Herausforderungen auf See – einschließlich der Bedrohungslage durch den internationalen Terrorismus und des Klimawandels – mit Hilfe des im Maritimen Sicherheitszentrums (MSZ) optimierten Behördennetzwerks und verstärkter Verwaltungskooperationen gut begegnet werden kann. Einer Änderung verfassungsrechtlicher Grundlagen bedarf es nicht.
Zwischen den Ländern besteht Einigkeit, dass nach der Verwaltungsvereinbarung lediglich eine jährliche Sachkostenpauschale nach den aktuellen Richtlinien des BMF zu entrichten ist.