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Senatskanzlei

Ausschreibungsfrist für 18. Bremer Solidaritätspreis verlängert

27.07.2022

In diesem Jahr steht der Bremer Solidaritätspreis im Zeichen der globalen Klimagerechtigkeit.
Die Ausschreibungsfrist für den internationalen Preis wurde nun verlängert. Vorschläge für mögliche Preisträgerinnen und Preisträger können nun noch bis zum 31. August 2022 eingereicht werden.

Der Verlust von Biodiversität und fruchtbarem Land, Wüstenbildung und Überschwemmungen sind mittlerweile überall zu spüren. Sie führen in vielen Ländern zu Ressourcenkonflikten und zum Verlust der Lebensgrundlagen und sind somit eine Ursache für Flucht und Migration. Der Klimawandel kann nur gestoppt werden, wenn die Industrienationen als Hauptverursacher des Klimawandels in gemeinsamer Verantwortung zu einer umfassenden ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Transformation bereit sind.

Mit dem 18. Bremer Solidaritätspreis sollen zivilgesellschaftliche Initiativen oder einzelne Personen aus dem globalen Süden ausgezeichnet werden, die sich im Kampf um eine selbstbestimmte, nachhaltige Entwicklung in ihren Ländern auch mit dem globalen Kontext des Klimawandels auseinandersetzen.

Alle zwei Jahre verleiht der Senat der Freien Hansestadt den Bremer Solidaritätspreis, um Personen und Initiativen zu würdigen, die sich für Menschenrechte und Demokratie sowie gegen die Folgen von Kolonialismus und Rassismus einsetzen. Der Preis ist dank einer privaten Zustiftung mit 10.000 Euro dotiert.

Geschäftsführung des Kuratoriums zum Bremer Solidaritätspreis
c/o Senatskanzlei der Freien Hansestadt Bremen
z.Hd. Frau Silke Goethe
Am Markt 21
28195 Bremen
E-Mail: silke.goethe@sk.bremen.de

Die vollständige Ausschreibung und weitere Informationen zum Bremer Solidaritätspreis sind unter www.rathaus.bremen.de/solidaritaetspreis

Ansprechpartner für die Medien:
Christian Dohle, Pressesprecher des Senats, Tel.: (0421) 361- 2396, christian.dohle@sk.bremen.de