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Senatskanzlei

Ausschuss der Regionen: Bremen übernimmt Vorsitz in der deutschen Delegation

13.07.2017

Pressemitteilung der Bevollmächtigten beim Bund, für Europa und Entwicklungszusammenarbeit
Die Bremer Bevollmächtige beim Bund, für Europa und Entwicklungszusammenarbeit, Staatsrätin Ulrike Hiller, wurde heute im Ausschuss der Regionen (AdR) zur Vorsitzenden der deutschen Delegation gewählt und wird damit auch Mitglied des Präsidiums. Ulrike Hiller: "Ich freue mich sehr, dass Bremen nun den Vorsitz der deutschen Delegation für zweieinhalb Jahre übernommen hat. Als Vorsitzende ist es mir wichtig, zum einen die deutschen Interessen im AdR engagiert zu vertreten, und zum anderen den AdR in Deutschland bekannter zu machen. Gerade die Regionen sind wichtig für ein lebendiges Europa und eine gemeinsame Zukunft."

Zum Thema "Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit" konnte Ulrike Hiller als Berichterstatterin ihren Stellungnahmeentwurf in der 124. AdR-Plenartagung zur Abstimmung stellen, der nach kurzer Diskussion mit großer Mehrheit verabschiedet wurde. Ulrike Hiller: "Mit der Verabschiedung der Stellungnahme zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit setzt sich der AdR für eine freie und faire Arbeitskräftemobilität ein. Es ist mir ein besonderes Anliegen, dass mobile Bürgerinnen und Bürger ihren Sozialschutz beim Umzug in einen anderen Mitgliedstaat nicht verlieren und dass es Rechtssicherheit für Grenzgängerinnen und Grenzgänger gibt. Im immer wichtiger werdenden Bereich der Pflege sehe ich bei der Richtlinie noch Verbesserungsbedarf, damit Pflegebedürftigen keine unnötigen bürokratischen Hindernisse entstehen." Die Stellungnahme wird nun der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat vorgelegt und fließt in deren Beratungen ein.

Die Stellungnahme bezieht sich auf einen Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission (COM(2016) 815 final), in dem überarbeitete Regeln zur sozialen Sicherheit von EU-Bürgerinnen und Bürgern vorgeschlagen werden, die im EU-Ausland arbeiten. Zwar steht es jedem Mitgliedstaat frei, sein eigenes System der sozialen Sicherheit auszugestalten. Voraussetzung ist allerdings, dass dabei die Grundsätze des EU-Rechts befolgt werden. Der Verordnungsvorschlag zielt schwerpunktmäßig auf vier Bereiche der Koordinierung ab, in denen Verbesserungen bzw. Veränderungen erforderlich sind: Zugang zu Sozialleistungen für nicht erwerbstätige mobile Bürgerinnen und Bürger, Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, Leistungen bei Arbeitslosigkeit sowie Familienleistungen, die als Einkommensersatz oder -ergänzung während Zeiten der Kindererziehung dienen sollen.

Der AdR ist ein beratendes Gremium der EU. Er setzt sich aus 350 Vertretern der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zusammen. Die Freie Hansestadt Bremen verfügt in der laufenden 6. Mandatsperiode (2015-2020) über einen Sitz im AdR.

Foto: Landesvertretung Bremen in Brüssel