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Der Senator für Inneres und Sport

Außerhaus-Verkauf von Alkohol im Viertel sowie rund um die Schlachte vorerst weiterhin an Wochenenden ab 22 Uhr untersagt

Innensenator Ulrich Mäurer regt Gesprächskreis mit Interessensvertreterinnen und -vertretern an

03.07.2020

"Sommerliche Temperaturen, die neuerliche Möglichkeit, sich wieder in einer Gruppe von Freundinnen und Freunden zu treffen sind gute Gründe, sich draußen zu verabreden", so Bremens Innensenator Ulrich Mäurer. Leider sei das auch Anlass für zahlreiche Verstöße gegen die Abstandsregeln. "Vor allem entlang der Schlachte, des Osterdeichs und an der Sielwallkreuzung benehmen sich weiterhin viele Menschen unbekümmert und in bierseliger Stimmung, als seien sie von der Corona-Pandemie nicht betroffen", erklärt Mäurer. Der Innensenator hat daher die Allgemeinverfügung zum Außerhaus-Verkauf von Alkohol verlängert.

Daher gilt auch an diesem Wochenende das Verbot des Außerhaus-Verkaufs von alkoholischen Getränken nach 22 Uhr für die Hotspots im Viertel und rund um die Schlachte. Aus Rücksicht auf den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Bremen, das dem Eilantrag einer REWE-Filiale in Bahnhofsnähe stattgegeben hatte, ist seit heute (03.07.2020) das Gebiet rund um den Bahnhof von der bisher geltenden Regelung ausgenommen.

Vor allem die Geschehnisse der vergangenen Wochenenden an der Sielwallkreuzung sorgen für viel Unruhe – auch bei den Anwohnerinnen und Anwohnern. Der Bremer Innensenator hat daher in Absprache mit dem Ortsamt einen Gesprächskreis angeregt mit Interessensvertreterinnen und -vertretern des Viertels sowie Vertreterinnen und Vertretern des Ordnungsamtes, der Polizei Bremen, des Beirats und der Stadtreinigung. Dort soll es nicht nur um das rücksichtslose Verhalten unter steigendem Alkoholeinfluss und die damit steigende Infektionsgefahr gehen, sondern auch um grundsätzliche Themen wie die Verursachung von Müll durch Feiernde und das zunehmende Auto-Posing rund um die Sielwallkreuzung.

Die Polizei wird weiterhin verstärkt an den Hotspots präsent sein, mit Kommunikationsteams und per Lautsprecheransagen auf die Infektionsgefahr hinweisen und ggfs. Platzverweise erteilen. Wer gegen die neue Allgemeinverfügung verstößt, riskiert ein Bußgeld von 300 bis 2.000 Euro.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Rose Gerdts-Schiffler, Pressesprecherin beim Senator für Inneres, Tel.: (0421) 361-9002, E-Mail: rose.gerdts-schiffler@Inneres.Bremen.de