Trotz der Schließung der gastronomischen Betriebe für den Verzehr vor Ort bleiben der Verkauf und die Abgabe von alkoholischen Getränken an der Schlachte und im Viertel bis Ende November verboten. Die Regelung gilt erneut ab Montag, 2. November 2020, und greift dann täglich schon ab 22 Uhr. Diese Maßnahme ist weiterhin erforderlich, um das Risiko von Menschenansammlungen zu mindern und betrifft sowohl Kioske wie auch den Einzelhandel.
Die „Maskenpflichtzonen“ in der Bremer Innenstadt und an den anderen bereits bekannten Plätzen im Stadtgebiet werden ab morgen, 2. November 2020, weiterhin Bestand haben und in den Bereichen Böttcherstraße (inkl. Schüttingstraße und Hinter dem Schütting) sowie im Schnoorviertel nun auch sonntags gelten. Innensenator Ulrich Mäurer: „Auch diese Teile der Fußgängerzone werden nicht nur an Wochentagen sondern gerade auch sonntags tagsüber stark frequentiert und der Mindestabstand ist nicht immer einzuhalten. Daher ist es wichtig und notwendig, dass die Menschen auch hier an sieben Tagen in der Woche eine Maske tragen.“ Die Anpassung der Beschilderung wird zeitnah vorgenommen. Wer sich in den ausgewiesenen Bereichen weigert, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, muss mit einer Geldstrafe von 50 Euro rechnen.
Die Allgemeinverfügungen können online eingesehen werden unter www.amtliche-bekanntmachungen.bremen.de
Auch an diesem Wochenende waren und sind Einsatzkräfte der Polizei Bremen und des Ordnungsamtes im Einsatz, um verstärkt auf die Einhaltung der Corona-Regeln zu achten und den Kontrolldruck im öffentlichen Raum hochzuhalten.
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Rose Gerdts-Schiffler, Pressesprecherin beim Senator für Inneres, Tel.: (0421) 361-9002, E-Mail: rose.gerdts-schiffler@Inneres.Bremen.de