Sie sind hier:

Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

B 212 neu: Planung wird in Niedersachsen weitergeführt

Bremen wird sich am Dialogprozess konstruktiv beteiligen und für die Realisierung der Bundesstraße 212 neu einsetzen

13.05.2016

Im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 wurde das Vorhaben "B 212 neu zwischen Harmenhausen und der Landesgrenze Bremen" in die Kategorie "Weiterer Bedarf mit Planungsrecht" eingestuft. Daraufhin ist entschieden worden, die begonnenen Planungen mit dem Ziel weiterzuführen, umsetzungsfähige Bauentwurfs- und Planfeststellungsunterlagen zu erarbeiten.

Im Rahmen des weiteren Planungsprozesses hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Niedersachsen entschieden, den nochmaligen ergebnisoffenen Variantenvergleich zur Führung der B212n im südöstlichen Bereich dieses Planungsabschnitts im Rahmen eines Dialogverfahrens fortzusetzen. Die Abarbeitung dieses Variantenvergleiches wird durch diesen Dialogprozess mit externer Moderation transparent gemacht. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines hierfür einzuladenden Dialogforums sind durch einen bestellten externen Dialogbegleiter bereits im Rahmen einer vorauslaufenden Interessen- und Konfliktanalyse eingehend befragt worden. Sie vertreten örtliche Bürgerinitiativen, Orts- und Heimatvereine, Verbände, Kommunen sowie Fachbehörden aus dem von der Planung betroffenen Raum auf Niedersächsischer und Bremer Seite. Durch das Dialogforum wird ihnen die Möglichkeit gegeben, den Planungsprozess durch ihre Fragen und Anregungen konstruktiv zu begleiten.

In einer Auftaktveranstaltung am 13. Juni 2016 in Lemwerder werden zunächst die Regeln für den Dialogprozess diskutiert, bevor sich das Forum den Fachthemen widmen wird.

Aufgrund der notwendigen Untersuchungen zu den Themen Umwelt, Verkehr, Gewässer, Landwirtschaft etc. wird sich der Dialogprozess über zwei Jahre erstrecken. Die abwägungsrelevanten Argumente werden in diesem Zeitrahmen erarbeitet. Die endgültige Entscheidung über die Variantenwahl für den Planungsprozess liegt anschließend beim Vorhabenträger.

Über den Dialogprozess wird auf den Internetseiten der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr informiert. Öffentliche Bürgerinformationstermine sind ergänzend vorgesehen.

Das Land Bremen hat in seiner Stellungnahme zum Bundesverkehrswegeplan 2030, die der Senat in seiner Sitzung am 3. Mai 2016 beschlossen hat, gefordert, die B 212n wieder in den "Vordringlichen Bedarf" des Bundesverkehrswegeplans aufgrund ihrer verkehrlichen Bedeutung aufzustufen. Die B 212n stellt eine wichtige Fernverkehrsanbindung mit überregionaler und länderübergreifender Verbindungsfunktion von Nordenham über Bremen zur Bundesautobahn A27 bzw. Bundesautobahn A1 mit Bündelungseffekten und Fahrzeitersparnissen für den überörtlichen Verkehr dar. Sie hat eine wichtige Zubringerfunktion zur Bundesautobahn A281 und in das weitere Autobahnnetz. Sie dient der Entlastung der Ortsdurchfahrt Strom von Verkehren, insbesondere durch LKW. Unter raumordnerischen und stadtentwicklungspolitischen Gesichtspunkten ist festzustellen, dass das Güterverkehrszentrum ebenfalls von einer B 212n als leistungsfähigere Anbindung Richtung Delmenhorst und den Landkreis Wesermarsch, profitieren würde. Aus diesem Grund wird sich Bremen an dem Dialogprozess konstruktiv beteiligen, um die Variantenführung auf Niedersächsischem Gebiet zu klären und eine zeitnahe und umsetzbare Lösung für die B212 neu zu ermöglichen.