Sie sind hier:
  • Behindertenbeauftragter Joachim Steinbrück und Sozialsenatorin Stahmann stellen Leitfaden "Sexualität und Behinderung" vor

Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Behindertenbeauftragter Joachim Steinbrück und Sozialsenatorin Stahmann stellen Leitfaden "Sexualität und Behinderung" vor

Ziel: Förderung einer selbstbestimmten Sexualität / Schutz vor Gewalt und Missbrauch steht zunächst im Vordergrund

29.08.2016

Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport und der Landesbehindertenbeauftragte Bremens teilen mit:

Menschen mit Behinderungen, besonders mit geistigen Behinderungen, brauchen oft Unterstützung zur Entwicklung einer selbstbestimmten Sexualität. Ambulante und stationäre Einrichtungen für Behinderte nehmen diese Herausforderung inzwischen zunehmend an. Dazu gehört auch, dass in Wohneinrichtungen Möglichkeiten zur sexuellen Selbstbestimmung gestaltet werden. Der Runde Tisch "Sexualität und Behinderung" will auf Initiative der pro familia im Land Bremen diesen Prozess weiter befördern. Der Landesbehindertenbeauftragte und die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport unterstützen diese Arbeit. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen Zugänge zu einer selbstbestimmten Sexualität zu sichern und andererseits auch die Grenzen zu formulieren. Dazu gehört auch der Schutz vor sexualisierter Gewalt – das Schwerpunktthema des ersten Leitfadens "Sexualität und Behinderung", der jetzt erstmals vorgelegt wird. "Die vorliegende Broschüre wird durch die vielen Einblicke in dieses Thema neugierig machen, zum Nachdenken anregen, Impulse setzen und Einrichtungen sowie Fachkräfte dazu ermutigen, Maßnahmen zur Verwirklichung des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung und zum Schutz vor sexueller Gewalt zu ergreifen", sagte der Landesbehindertenbeauftragte Dr. Joachim Steinbrück.

"Aktuelle Studien belegen, dass Menschen mit Behinderungen deutlich häufiger Gewalt ausgesetzt sind als Menschen ohne Behinderungen", betonte er weiter. Das gelte besonders für Frauen, die etwa viermal häufiger betroffen sind als Frauen im Bevölkerungsdurchschnitt. Allein 20 bis 34 Prozent der Frauen mit Behinderungen haben in Kindheit und Jugend sexuellen Missbrauch durch Erwachsene erlebt. Der Anteil erhöhe sich, wenn man den sexuellen Missbrauch durch andere Kinder und Jugendliche einbezieht, zum Beispiel in Internaten. "Zu den Gründen zählt, dass Behinderte sich viel häufiger in schwierigen Lebenslagen mit Abhängigkeiten befinden, dass sie oft stärker isoliert leben, und dass die Glaubwürdigkeit ihrer Schilderungen eher angezweifelt wird", sagte Dr. Joachim Steinbrück.

"Der Leitfaden enthält unter anderem Empfehlungen zur Vorbeugung sexueller Gewalt wie auch sehr konkrete Empfehlungen für den Umgang mit Verdachtsfällen", sagte Helge Johannsen von pro familia Bremen. Zu den empfohlenen Präventionsmaßnahme zählen unter anderem: eine offensive Aufklärung der behinderten Menschen über ihr Recht der sexuellen Selbstbestimmung mit geeigneten Materialien, Selbstbehauptungskurse, Schulungen der Fachkräfte, der Austausch mit den Hilfeeinrichtungen und Fachstellen, ein funktionierendes internes und externes Beschwerdemanagement mit klar benannten weiblichen und männlichen Ansprechpersonen sowie das regelmäßige erweiterte Führungszeugnis von künftigen wie auch bereits beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Für die Aufklärung von Vorwürfen empfiehlt der Leitfaden zunächst eine "parteiliche Anteilnahme" und rät zur Zurückhaltung hinsichtlich "bohrender oder suggestiver Fragen". Wichtig auch: Keine Entscheidungen über den Kopf der oder des Betroffenen hinweg treffen. "Übereiltes Einschreiten schadet oft mehr, weil es die betroffene Person 'überrollt' und das Gefühl der Ohnmacht noch verstärkt", sagte Karima Stadlinger von Schattenriss, die den Leitfaden gemeinsam mit Helge Johannsen von pro familia verfasst und vorgestellt hat. Darüber hinaus gibt der Leitfaden ganz konkrete Handlungsempfehlungen für die genaue Abklärung, die Abläufe in der betroffenen Einrichtung, den Kontakt zu Bezugspersonen, Unterstützungsmaßnahme für Betroffene bis hin zu der Abwägung, ob Strafanzeige erstattet werden soll oder nicht.

"Wir fördern mit diesem Leitfaden die Professionalisierung im Umgang mit sexualisierter Gewalt in Einrichtungen und für Menschen mit Behinderungen", sagte Senatorin Stahmann. An dieser Stelle solle die Arbeit des Runden Tisches "Sexualität und Behinderung" aber nicht stehenbleiben. In den Fokus der weiteren Arbeit solle nun stärker die Entfaltung einer selbstbestimmten Sexualität rücken. "Jeder Mensch hat ein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung", betonte Dr. Joachim Steinbrück. "Menschen mit Behinderung wird das Recht auf eine eigene Sexualität im Alltag aber oft abgesprochen, sie stoßen häufig auf Barrieren, die eine freie Entfaltung ihrer Sexualität behindern oder sogar verhindern."

Um die Rechte Behinderter zu fördern, sei unter anderem Aufklärung in Leichter Sprache zu Fragen der Fortpflanzung, Verhütung und Familienplanung nötig. "Und es soll auch Angebote zur Auseinandersetzung mit dem eigenen Körper und der eigenen geschlechtlichen Identität geben", sagte Helge Johannsen. "Menschen mit Behinderungen sollen ihre Rechte in Bezug auf Partnerschaft, Ehe, Familie und Elternschaft kennen, um selbstbestimmt eigene Wünsche entwickeln zu können und die eigenen Rechte gegenüber Dritten einzufordern."

Der Leitfaden richtet sich im Wesentlichen an Assistentinnen und Assistenten von Dienstleistern sowie Beschäftigte in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen.

Er kann bezogen werden unter der Telefonnummer 0421/361-6109 oder martina.kemme@soziales.bremen.de sowie im Internet unter www.soziales.bremen.de.