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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Behörden erkennen höhere Mieten rückwirkend zum 1. März 2018 an

Senatorin Stahmann: Wohnen ist für Mieter spürbar teurer geworden

01.11.2018

Für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen werden höhere Mietkosten anerkannt. Einer entsprechenden Verwaltungsanweisung der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport hat heute (Donnerstag, 1. November 2018) die Deputation für Soziales, Jugend und Integration zustimmt. Bereits am Dienstag hatte sich der Senat mit der Anhebung der Richtwerte befasst. „Mit den Immobilienpreisen steigen derzeit auch die Mieten spürbar“, sagte Senatorin Anja Stahmann. Betroffen seien alle Wohnungsgrößen – von der Single-Wohnung bis zum Wohnraum für mittlere und größere Familien. Mit der Anhebung durch alle Wohnungsklassen stelle Bremen sicher, „dass Empfänger von Sozialleistungen eine angemessene Chance auf dem Wohnungsmarkt behalten“. Zuletzt waren die Richtwerte für Mieten im Januar 2014 und im März 2017 angepasst worden.

„Der Richtwert für Ein-Personen-Haushalte liegt heute rund 100 Euro höher als im Januar 2014“, hob Senatorin Stahmann hervor. „Das zeigt die rasante Entwicklung.“ Während ein alleinstehender Leistungsempfänger 2014 nur mit 377 Euro pro Monat für die Bruttokaltmiete rechnen konnte, sind es heute 471. Für Zwei-Personen-Haushalte steigt der Richtwert im selben Zeitraum von 428 auf heute 481 Euro, für Drei-Personen-Haushalte von 507 auf 599 Euro. Allein seit der letzten Anpassung im März 2017 ist eine Anhebung von durchschnittlich rund 3,6 Prozent erforderlich geworden, die jetzt vollzogen werden soll.

Betroffen von der Neuregelung sind über 52.000 Haushalte in der Stadt Bremen, die Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II, XII oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Das sind Langzeitarbeitslose, Geringverdiener mit Zuschüssen vom Jobcenter oder Behinderte und Ruheständler mit nicht auskömmlichen Renten sowie Flüchtlinge. Auf die Stadt Bremen kommen im Vergleich zum Ausgabenniveau 2017 jährliche Mehrkosten in Höhe von rund 2,2 Millionen Euro zu, einen Teil davon erstattet der Bund.

Grundlage für die neuen Richtwerte ist eine Fortschreibung der geltenden Richtwerte durch das Statistische Landesamt anhand des Verbraucherpreisindex‘. Diese Fortschreibung legt die Mieten zugrunde, die zuletzt das Gutachten der „F+B“-GmbH („Forschung und Beratung für Wohnen, Immobilien und Umwelt“) mit dem Stichtag 1. März 2016 ermittelt hatte, und auf dem die bisherigen Richtwerte fußen. Das Statistische Landesamt hat die allgemeine Mietpreisentwicklung nun zum Stichtag 1. März 2018 berechnet und dabei Kaltmiete und Nebenkosten getrennt betrachtet.

Die so ermittelten neuen Richtwerte werden zum 1. November 2018 in Kraft gesetzt, sollen aber rückwirkend ab März anerkannt werden. Empfängerinnen und Empfänger von Transferleistungen können also mit Nachzahlungen rechnen, wenn sie ab März 2018 höhere Mieten gezahlt haben als zu diesem Zeitpunkt anerkannt waren. „Das Jobcenter und die Sozialbehörde sind gehalten, die Nachzahlungen spätestens im Zuge eines Folgeantrags automatisch zu veranlassen“, sagte Senatorin Stahmann. „Wer bis dahin nicht warten will, kann bei seiner zuständigen Behörde eine Nachbewilligung aktiv beantragen.“

Die neuen Richtwerte im Einzelnen (zusammen mit den unveränderten Werten für eine angemessene Wohnungsgröße):

Um der drohenden Entmischung von Stadtteilen entgegenzuwirken, sind für bestimmte, teurere Wohnlagen Zuschläge möglich. Für Findorff, Oberneuland, Östliche Vorstadt und Walle (ohne Überseestadt) wird eine um zehn Prozent höhere Miete als angemessen anerkannt, für den Stadtteil Neustadt und den Ortsteil Überseestadt gilt ein Zuschlag von 15 Prozent, und für die Stadteile Schwachhausen, Mitte, Horn-Lehe und den Ortsteil Borgfeld 25 Prozent.