Arbeitgeber und Arbeitnehmer einigen sich auf Grundsätze und Standards der Gebäudereinigung im öffentlichen Dienst
25.01.2011„Wir wollen auch in Zukunft Reinigungskräfte im öffentlichen Dienst beschäftigen. Das ist nur vertretbar, wenn die Kosten einem Vergleich mit den Preisen privater Anbieter standhalten“, erklärt Finanzsenatorin Karoline Linnert. Um dieses Ziel zu erreichen, unterzeichneten heute (25.01.2011) Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter eine Einigung über Grundsätze und Standards der künftigen Gebäudereinigung im öffentlichen Dienst mit eigenen Kräften (vgl. Anlage). „Wir brauchen ein weitgehend konkurrenzfähiges Preis-Leistungs-Verhältnis. Nur so erhalten wir im öffentlichen Dienst diese (Frauen-) Arbeitsplätze“, so Linnert.
Die zentralen Punkte der Einigung:
Einsparungen bei den Kosten der Gebäudereinigung
Schrittweise soll durch folgende Maßnahmen eine Kostensenkung bis zum Jahr 2020 in Höhe von 3 Millionen Euro (rund 16,6 Prozent der aktuellen Kosten) erreicht werden:
Im Gegenzug sichert der Senat unter anderem zu:
Die aufgrund der Einigung zu treffenden Vereinbarungen erfolgen auf den Ebenen Kontrakt, Tarifvertrag (Reinigungsrichtwerte) und Reinigungsrichtlinie.
„Der Kontrakt ist das Bekenntnis zur wirtschaftlichen und sozialverträglichen Eigenreinigung. Er ist die Klammer zwischen den tarifvertraglich und betrieblich zu vereinbarenden Regelungen“, erläutert Karoline Linnert. Sie verweist auf den bei der BSAG geschlossenen Kontrakt, der ebenfalls bis zum Jahr 2020 einerseits ein leistungs- und wettbewerbsfähiges Nahverkehrsunternehmen zum Ziel hat und andererseits zur Absenkung des Verlustausgleichs führen soll. „Bei der Eigenreinigung haben wir einen vergleichbaren Weg eingeschlagen. Allen Unterzeichnern des Kontraktes ist klar: Nur wenn alle sich bewegen und gemeinsam aktiv die Eigenreinigung gestalten, hat sie eine Zukunft.“
Im Anhang:
Einigungspapier vom 25. Januar 2011 (pdf, 28.2 KB)
Foto: Pressereferat, Senatorin für Finanzen