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Sonstige

Benefizkonzert zu Gunsten der Palliativstation am Zentralkrankenhaus Links der Weser

18.03.2003

Im Rahmen des 3. Bremer Kongress für Palliativmedizin in der Bremer Glocke am 21. und 22. März veranstaltet der Kammerchor Bremen und das Bezirksorchester Bremen Nord ein Benefizkonzert. Das Konzert am Sonnabend (22.3.2003) um 20 Uhr findet in der Neuapostolischen Kirche im Bremer Ostertor ,Osterdeich 31, statt. Einlass ist ab 19 Uhr. Unter dem Motto „Von Schütz bis Grieg…“ werden Chor- und Orchesterwerke aus fünf Jahrhunderten vorgestellt. Das Konzert wird zu Gunsten der Palliativstation am Zentralkrankenhaus Links der Weser veranstaltet und ist öffentlich.


Bereits am Freitag (21.3.2003) findet um 18.30 Uhr eine weitere öffentliche Veranstaltung statt. Um 18.45 Uhr werden Klaus Kutzer, ehmaliger Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof aus Karlsbad, und Ruthmareikje Smeding, Bildungswissenschaftlerin aus Brüssel, Festvorträge zum Veranstaltungsthema „In dubio pro vita?“ in der Glocke halten. Die Veranstaltung wird moderiert von Ulrike Petzold (Radio Bremen). Der Eintritt ist kostenlos. Interessierte Zuhörer sind herzlich willkommen.


Beide Veranstaltungen bilden den Abschluss des jeweiligen Fachkongresstages. Unter dem Motto „In dubio pro vita?“ wird in der Veranstaltung nach Antworten gesucht, welche Möglichkeiten die Palliativmedizin hat, das Leben unter würdigen Bedingungen zu schützen ohne eine Antwort auf die vorzeitige Beendigung des Lebens schuldig zu bleiben. Medizinisch-pflegerische Aspekte und gesundheitspolitische Fragen sollen auf diesem Kongress ebenso erörtert werden.


Der Begriff Palliativmedizin leitet sich von dem lateinischen Wort pallium (Mantel) ab. Damit ist die umfassende Versorgung und Begleitung auch in psychosozialer Hinsicht des Betroffen und dessen Angehörige gemeint. Die Hospizbewegung hat in den 70er Jahren das Trösten und Lindern als einen Teil der Patientenversorgung wieder in den Blick medizinischen Interesses gerückt. Vor allem geht es um unheilbar Kranke, in erster Linie um Tumorpatienten und neurologisch Erkrankte, bei denen eine Heilung der Erkrankung nicht mehr möglich ist, die unter den Symptomen der voranschreitenden Erkrankung leiden. Bei der Behandlung stehen Schmerztherapie und das Lindern körperlicher Beeinträchtigungen wie Übelkeit, Erbrechen oder Atemnot im Vordergrund. Erst die Linderung des Leidens ermöglicht vielen Patienten wieder, sich ihrem Umfeld mitzuteilen.


Auf diesem Hintergrund ist oft nur eine vorübergehende Aufnahme auf einer Palliativstation erforderlich. Es geht um Intervention, nicht um dauerhafte Pflege oder längerfristige Sterbebegleitung. Das, was auf der Palliativstation begonnen wurde, soll zu Hause oder im Hospiz fortgesetzt werden und bei Bedarf durch palliativmedizinische Beratung durch die Palliativstation ambulant begleitet werden. Das setzt die Fortsetzung des Begonnenen durch ambulante Hospizdienste und niedergelassene Ärzte und Pflegeverbände voraus.