Neue Sätze zum Mindestunterhalt
29.10.2019Der Bereich Beistandschaft und Unterhalt für Minderjährige im Sozialzentrum Süd (Große Sortillienstr. 2-18, 28199 Bremen) ist in der Zeit vom 4. bis 21. November aus technischen Gründen und wegen Mitarbeiter-Schulungen nur eingeschränkt erreichbar. Zudem wird der angehobene Mindestunterhalt in die Akten eingepflegt. Telefonisch bleibt der Bereich Beistandschaft und Unterhalt für Minderjährige unter der Nummer 0421/361-79900 durchgängig erreichbar.
Neue Sätze zum Mindestunterhalt ab 2020
Die Bundesregierung hat unterdessen beschlossen, den Mindestunterhalt, den getrenntlebende Elternteile zahlen müssen, zum Jahresbeginn 2020 anzuheben. Er steigt – je nach Altersgruppe der Kinder – um 15 bis 21 Euro pro Monat und beträgt ab Januar für Kinder unter fünf Jahren 369 Euro, für Kinder von sechs bis elf 424 Euro und für Kinder von 12 Jahren bis zum Eintritt der Volljährigkeit 497 Euro. Entsprechend wird auch der Betrag nach dem „Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder Unterhaltsausfallleistungen“ (UVG) angehoben. Er berechnet sich nach dem Mindestunterhalt, von dem das Kindergeld in Höhe des Erstkindergeldes abgezogen wird, und beträgt ab Januar kommenden Jahres 165 Euro für Kinder unter fünf Jahren, 220 Euro für Kinder von sechs bis elf und 293 Euro für Kinder von 12 Jahren bis zum Eintritt der Volljährigkeit.
Wir bitten die Medien um einen entsprechenden Hinweis.
Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Tel.: (0421) 361-4152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de