28.04.2005
Die Deputation für Bildung hat heute (28.04.2005) die Vergabe der so genannten E-on-Mittel für musisch-kulturelle Projekte zugestimmt und die Haushalts- und Finanzausschüsse gebeten, die Mittel freizugeben. Für Projekte der Stadtgemeinde Bremen sollen 650.000 Euro zur Verfügung gestellt werden, für Projekte in Bremerhaven 600.000 Euro. Der Zuwendungsempfänger der Mittel für Bremerhaven wird zwischen dem Senator für Bildung und dem Magistrat der Stadt Bremerhaven abgestimmt.
Zu den Projekten gehören in Bremen beispielsweise Herbstcamps, in denen – wie in den Ostercamps schulische Defizite von Schülerinnen und Schülern ausgeglichen werden sollen, außerdem ein Sommercamp zur Sprachförderung von Migrantenkindern in Grundschulen, Musikprojekte und Leseförderung/ Leselust. In Bremerhaven werden die Mittel darüber hinaus für interkulturelle Jugendarbeit, Theaterprojekte, für Sprachförderung und maritime Projekte für benachteiligte Schülerinnen und Schüler eingesetzt.
Außerdem hat die Deputation heute dem Gesetz zur Änderung des Bremischen Schulgesetzes und des Schulverwaltungsgesetzes und dessen Weiterleitung an den Senat zugestimmt. Wesentlicher Bestandteil der Änderungen des Schulverwaltungsgesetzes ist die Stärkung der Schulleitungen. Zu den Änderungen im Schulgesetz gehört auch eine stärkere Einbeziehung der Eltern in die schulische Arbeit und eine Neuregelung zur Verschlankung der Ordnungsmaßnahmen, so dass Schulen zeitnah auf Verstöße von Schülerinnen und Schülern reagieren können. Die erste Lesung des Gesetzes soll im Mai, die zweite im Juni in der Bremischen Bürgerschaft stattfinden.
Auf den Weg in das Beteiligungsverfahren gegeben hat die Deputation eine Fortbildungsverordnung und eine Präsenzzeitverordnung. Die Fortbildungsverordnung sieht vor, dass Lehrkräfte in einem Schuljahr mindestens 30 Stunden an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen. Nach der Präsenzzeitverordnung haben Lehrkräfte neben ihrer Unterrichtsverpflichtung pro Woche durchschnittlich mindestens 3 Stunden für so genannte Kooperationszeiten in der Schule aufzubringen.
Ebenfalls in das Beteiligungsverfahren wurde eine Dienstordnung für Lehrkräfte gegeben. Sie regelt die grundsätzlichen Rechte und Pflichten der Lehrkräfte sowie die besonderen Aufgaben der Schulleitungen und der Lehrkräfte in besonderen Funktionen. Diese Dienstordnung ist notwendig geworden, weil mit den umfangreichen Änderungen im Schulgesetz und im Schulverwaltungsgesetz die Aufgaben der Lehrkräfte und Schulleitungen nicht unerheblich verändert werden. Die bisher formal noch geltenden Dienstanweisungen für die Lehrerinnen und Lehrer in Bremen und Bremerhaven entsprechen nicht mehr den aktuellen Anforderungen.
Die Deputation für Bildung (städtisch) hat heute der Gründung einer eigenständigen Grundschule in Borgfeld-West zum 1.8.2005 zugestimmt. Die Schule nimmt zum Schuljahr 2005/2006 Kinder in 4 Klassenverbänden auf. Es werden vier Lerngruppen eingerichtet, die jahrgangsübergreifend unterrichtet werden. Für diese vier Gruppen stehen vier Klassen-, zwei Differenzierungs- und zwei Mehrzweckräume zur Verfügung.