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Senatskanzlei

Beschwerde zur Ortsamtsleiter-Besetzung abgelehnt

01.09.2010

Das Oberverwaltungsgericht Bremen (OVG) hat die Beschwerde gegen die erneute Ausschreibung der Ortsamtsleitung des Ortsamtes Burglesum abgelehnt. Bürgermeister Jens Böhrnsen freute sich besonders darüber, dass nach dem Beschluss des OVG das Besetzungsverfahren nunmehr fortgesetzt werden kann.

Zum Hintergrund der Entscheidung: Die Senatskanzlei Bremen hatte das Stellenbesetzungsverfahren für die Ortsamtsleitung in Burglesum unterbrechen müssen, nachdem ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht Bremen gestellt wurde. Mit dem Eilantrag sollte die Durchführung eines erneuten Auswahlverfahrens zur Besetzung der Stelle verhindert und die Fortführung des bereits zuvor abgebrochenen Auswahlverfahrens zugunsten der Antragstellerin erreicht werden. Diesen Eilantrag hatte das Verwaltungsgericht abgelehnt.

Der Abbruch der Auswahlverfahren war vom Verwaltungsgericht als sachlich gerechtfertigt anerkannt worden. Die Antragstellerin, so die Begründung, könne nicht Vorbereitungshandlungen, die zur Auswahlentscheidung nötig sind, zum Gegenstand des einstweiligen Rechtsschutzes machen. Daraufhin legte die Antragstellerin Beschwerde beim OVG ein.

Die Senatskanzlei wird nun für Anfang Oktober die Anhörung des Beirates vorbereiten, damit dieser seinen Vorschlag zur Stellenbesetzung durch den Senat abgeben kann. Zur Vorstellung im Beirat Burglesum sind sechs Bewerberinnen und Bewerber ausgewählt worden.