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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Beschwerden zumeist wegen mangelhafter Pflege

Wohn- und Betreuungsaufsicht legt Tätigkeitsberichte 2018 und 2019 vor

25.06.2020

Die Wohn- und Betreuungsaufsicht (WBA) des Landes Bremen hat heute (25. Juni 2020) in der Deputation für Soziales, Jugend und Integration ihre Tätigkeitsberichte für die Jahre 2018 und 2019 vorgelegt. Danach hat sie im Jahr 2018 insgesamt 222 Prüfungen in den Einrichtungen der Altenpflege und der Eingliederung für Menschen mit Behinderungen vorgenommen. Davon gehen 218 auf eine konkrete Beschwerde zurück, weitere vier sind ohne konkreten Anlass durchgeführt worden. Ähnlich sind die Zahlen für 2019: Insgesamt gab es 236 Prüfungen, davon 234 auf Grund einer Beschwerde, weitere zwei ohne konkreten Anlass. "Jede Prüfung hat weitere Besuche der Wohn- und Betreuungsaufsicht zur Folge", sagte Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, „je nachdem, wie schnell die Probleme vor Ort gelöst werden, können das auch sehr viele sein.“ Darüber hinaus hat die WBA im Jahr 2018 etwa 3.800 Beratungen durchgeführt, im Jahr 2019 waren es rund 4.240.

"Die meisten Beschwerden beziehen sich auf unzureichende Körper- und/oder Behandlungspflege", fasste die Senatorin die Ergebnisse zusammen. Auch Beschwerden über den Umgang mit Bewohnerinnen und Bewohnern würden häufig zu Prüfungen der WBA führen, wie auch die Versorgung mit qualitativ unzureichenden Nahrungsmitteln und Getränken. Sie betonte: "Wenn die Wohn- und Betreuungsaufsicht eine anlassbezogene Prüfung vornimmt, schätzt sie immer auch die Gesamtsituation in der Einrichtung ein und besucht Nutzerinnen und Nutzer, um sich einen unmittelbaren Eindruck von deren Wohlergehen zu verschaffen."

Regelhaft geprüft werde auch der Umgang der Einrichtung mit freiheitsentziehenden Maßnahmen, etwa für Menschen mit Demenz-Erkrankungen. Die WBA berät bei Prüfung oder bei entsprechenden Anfragen zur Vermeidung von freiheitsentziehenden Maßnahmen. "Beschwerden über freiheitsentziehende Maßnahmen sind eher selten", sagte die Senatorin. Das sei aber nicht unbedingt ein gutes Zeichen. Vieles könne im Verborgenen stattfinden. "Umso wichtiger ist es, dass die WBA bei anlassbezogenen Prüfungen zu anderen Fragestellungen generell auch den Freiheitsentzug in den Blick nimmt." Dabei stelle die WBA unter anderem fest:

  • Verschlossene Türen oder Trickschlösser
  • Hochgestellte Bettseitenteile, Bauchgurt, Festbinden an Armen und Beinen
  • Medikationen, die der Ruhigstellung dienen und über das krankheitsbedingt erforderliche Maß hinausgehen
  • Androhung von Gewalt, Einschüchterung, psychischer Druck

Weil sich Beschwerden in steigendem Maße auf die pflegerische Versorgung beziehen, werde die Personalausstattung der Einrichtung bei jeder Anlassprüfung immer mit kontrolliert. "Probleme mit der Qualität zeigen sich am häufigsten in der Personalausstattung", sagte Senatorin Stahmann. Die Personalverordnung lege eine Fachkraftquote von 50 Prozent aller Pflegekräfte in einer Einrichtung fest. Im Nachtdienst muss pro 40 Nutzerinnen und Nutzer mindestens eine Pflegefachkraft eingesetzt werden. "Das wird regelhaft mit kontrolliert."

Bei Verstößen gegen das Wohn- und Betreuungsrecht sowie gegen die Personalverordnung reagiere die WBA nicht sofort mit Ordnungsmaßnahmen, betonte die Senatorin weiter. Die Behörde habe "zunächst beratende Aufgaben" und "unterstützt bei der Erfüllung der Anforderungen des Wohn- und Betreuungsgesetzes". Erst wenn die Beratung ins Leere laufe, greife die WBA zu ordnungsrechtlichen Instrumenten. "Dazu gehören Ordnungsgelder, Anordnungen und Belegungsstopps. In letzter Konsequenz kann die WBA auch die Schließung einer Einrichtung verfügen."

Im Land Bremen gibt es rund 100 stationäre Pflegeeinrichtungen für ältere Menschen und 90 stationäre Einrichtungen der Eingliederungshilfe (korrekte Bezeichnung mit dem Behindertenteilhabegesetz: "Besondere Wohnformen").

Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Tel.: (0421) 361-4152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de Im Web: https://www.soziales.bremen.de/