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Der Senator für Inneres und Sport

Betreiber mehrerer Sportwettstellen darf nicht mehr öffnen

Geschäftsmann gilt als "unzuverlässig" / Zahl der Sportwettstellen wird sich auch aufgrund der bereits geltenden und den künftigen strengen Abstandsregelungen drastisch reduzieren

16.08.2022

Unterstützt von zwei Fachleuten aus der Finanzbehörde geht die Überprüfung der eingereichten Unterlagen für Sportwettstellen seitens des Ordnungsamtes und der Innenbehörde als zuständige Glücksspielaufsicht für Sportwetten unter Hochdruck weiter. Inzwischen sind die angemahnten Unterlagen für insgesamt 20 von 24 Sportwettstellen in Bremen eingegangen. Fünf Klageschriften von zwei Veranstaltern und einem Betreiber sind bereits bei Gericht eingegangen.

Nachdem der Veranstalter eines Betreibers im Bremer Süden bereits vergangene Woche grünes Licht für die Sportwettstelle erhalten hat, gingen heute Erlaubnisse für zwei weitere Betreiber am Bahnhof beziehungsweise in Vegesack raus.

Anders sieht es für einen als "unzuverlässig" eingestuften Betreiber in Bremen aus, der Geschäftsführer für vier Sportwettstellen ist sowie drei weitere in nächster Zukunft eröffnen wollte. Die erste der somit insgesamt sieben existierenden beziehungsweise geplanten Sportwettstellen dieses Betreibers wurde bereits Ende Juli vom Ordnungsamt umgehend geschlossen. Grund: In den Räumen waren Drogen und Messer gefunden worden. Auch für die weiteren bereits bestehenden oder in Planung befindlichen Wettstellen wird der Veranstalter dieses Betreibers keine Erlaubnis wegen dessen Einstufung als "unzuverlässig" erhalten, selbst wenn die rechtmäßige Herkunft der erforderlichen Mittel zur Errichtung der Wettvermittlungsstellen nachgewiesen würde.

Zur Erklärung: Als unzuverlässig gilt im Bremischen Glücksspielrecht, wer keine Gewähr dafür bietet, dass er in Zukunft sein Gewerbe ordnungsgemäß ausüben wird. Hierbei ist nicht zwingend ein eigenes Verschulden nötig (z.B. bei Drogenfunden in Geschäftsräumen). Vielmehr handelt es sich um eine Gefahrenabwehrmaßnahme. Anhaltspunkte hierfür sind insbesondere Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.

Parallel dazu prüft das Ordnungsamt bei der jeweiligen Erlaubniserteilung, dass es zu keinen sogenannten Abstands-Kollisionen kommt. Hintergrund: Wettstellen müssen einen Abstand von 250 Metern untereinander sowie 250 Meter zu Schulen haben. Die Abstandsregelung wird im kommenden Juli 2023 nach einem Beschluss der Bürgerschaft noch einmal verschärft. Im kommenden Jahr müssen dann 500 Meter zwischen den einzelnen Sportwettstellen als auch zu Spielhallen und Schulen bestehen (s. Anhang (pdf, 87.1 KB)).

Im Vordergrund der Gesetzesänderungen steht die Suchtprävention und die Stärkung des Schutzes von Spielerinnen und Spielern. Denn dort, wo ohnehin schon die Arbeitslosigkeit höher und das Einkommen niedriger ist, wo es Bildungs- und Integrationsdefizite gibt, ist das Risiko laut Studien, dem Glücksspiel zu verfallen, besonders hoch. Doch genau in diesen Stadtteilen hatten sich in der Vergangenheit nachweislich die meisten Spielstätten angesiedelt.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Rose Gerdts-Schiffler, Pressesprecherin beim Senator für Inneres, Tel.: (0421) 361-9002, E-Mail: rose.gerdts-schiffler@Inneres.Bremen.de