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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Betriebliches Gesundheitsmanagement im Amtsgericht Bremen

Justizsenator Günthner und Gesundheitssenatorin Quante-Brandt informieren sich über Projekt zur Umsetzung des Präventionsgesetzes

15.05.2019

Bei einem gemeinsamen Besuch im Amtsgericht Bremen informierten sich heute (15.05.2019) der Bremer Senator für Justiz und Verfassung, Martin Günthner, und die Bremer Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz, Eva Quante-Brandt, über den Sachstand des Pilotprojektes zur Umsetzung des Präventionsgesetzes im Amtsgericht Bremen. Dieses wird am Amtsgericht Bremen seit dem 15. März 2018 mit einer Laufzeit bis zum 14. März 2021 umgesetzt. Das Projekt zeichnet sich durch eine trägerübergreifende Zusammenarbeit der Handelskrankenkasse (hkk) als Vertreterin der gesetzlichen Krankenversicherungen, der Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen, der Deutschen Rentenversicherung Oldenburg-Bremen und der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz aus, die dafür mit dem Amtsgericht Bremen eine Kooperationsvereinbarung geschlossen haben.

In der Umsetzung des Projektes sollte zunächst durch eine Beschäftigtenbefragung herausgefunden werden, welche Schwerpunkte im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements zu setzen sind und welche Erkenntnisse zu den psychischen Belastungen gewonnen werden können. Parallel wurden und werden die Führungskräfte des Gerichts im Themenfeld gesundheitsförderlicher Führungs- und Kommunikationskultur geschult. Das Ziel ist die Schaffung und Gestaltung von nachhaltigen, gesundheitsförderlichen strukturellen Rahmenbedingungen am Arbeitsplatz sowie die Förderung von gesundheitsbewusstem Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dabei sollen die an der Vereinbarung beteiligten Kooperationspartner ihre jeweiligen spezifischen Fachkompetenzen einbringen.

Die Präsidentin des Amtsgerichts Bremen, Ann-Marie Wolff, erläuterte: „Ich sehe mich in der Verantwortung, den Beschäftigten, die sich jeden Tag für die Aufgaben und Ziele des Gerichts einsetzen, ein Angebot zur Erhaltung und Förderung ihrer Gesundheit zu machen. So gibt es zum Beispiel gezieltes Augentraining für die Bildschirmarbeit, aber auch Angebote zum gemeinsamen Bewegungstraining im Rahmen der „aktiven Pause“. Diese Angebote werden bereits von vielen Beschäftigten angenommen und stoßen auf positive Resonanz.“

„Ich freue mich außerordentlich über den uns heute vorgestellten Fortschritt des Projektes zur Verbesserung des betrieblichen Gesundheitsmanagements im Amtsgericht Bremen“, lobt Justizsenator Günthner. „Ich bin guten Mutes, dass die weiteren Umsetzungsschritte dazu führen werden, die physische und auch psychische Gesundheit aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nachhaltig zu stärken und langfristig Krankheitstage zu verringern“, so Günthner weiter.

Gesundheitssenatorin Quante-Brandt hob die Bedeutung der betrieblichen Prävention hervor: „Prävention ist die beste Medizin. Das Projekt leistet einen wichtigen Beitrag zur Gesunderhaltung der Beschäftigten. Wir wissen, dass die Arbeitsbedingungen einen großen Einfluss auf die Gesundheit haben. Der Betrieb ist ein geeigneter Ort für Gesundheitsförderung, denn hier können Menschen direkt erreicht werden. Außerdem können im Arbeitsumfeld gesundheitliche Rahmenbedingungen gezielt beeinflusst werden.“

Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Marius Loeber, Pressesprecher beim Senator für Justiz und Verfassung, Tel.: (0421) 361-14157, E-Mail: marius.loeber@justiz.bremen.de