Zum Internationalen Frauentag: Senatorin Stahmann fordert besseren Gewaltschutz
07.03.2018"Unsere Gesellschaft muss Frauen und Kinder besser vor Gewalt schützen, besonders in der Partnerschaft." Das sagte Frauen- und Sozialsenatorin Anja Stahmann anlässlich des morgigen Internationalen Tages der Frau (8. März 2018). "Jeden Monat verlieren elf Frauen in Deutschland ihr Leben durch ihren einstigen oder jetzigen Lebenspartner, täglich zeigen sie 180 Körperverletzungen in der Partnerschaft oder durch den früheren Partner an. Beziehungen sind für Frauen ein Ort mit höchstem Gefährdungspotenzial."
Die 28. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK), deren Vorsitzende Senatorin Stahmann zurzeit ist, habe daher die Umsetzung der Istanbul-Konvention auf die Tagesordnung genommen, das "Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt". Die Konvention enthält umfassende Verpflichtungen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, zum Schutz der Opfer und zur Bestrafung der Täter. "Ein gewaltfreies Leben ist ein Menschenrecht", sagte Senatorin Stahmann. "Und das wird auch in Deutschland immer noch in unvorstellbarem Ausmaß verletzt."
Die Frauenpolitik der zurückliegenden Jahrzehnte habe viel erreicht, sagte Senatorin Stahmann, aber bis zur vollen Gleichberechtigung sei es noch ein langer Weg: Kinder seien nach wie vor "ein Armutsrisiko – und das in der Regel nicht für Männer, sondern für Frauen". Sie ergänzte: "Familienarbeit ist im Wesentlichen Frauensache geblieben – sowohl mit Kindern, als auch mit Eltern und Schwiegereltern im Alter. Frauen stecken im Berufsleben zurück, und das spüren sie bei ihren Renten. Die wirtschaftlichen Risiken der Beziehungsarbeit lädt unsere Gesellschaft noch immer weitgehend auf den Schultern von Frauen ab."
Mehr Gerechtigkeit verspricht sie sich unter anderem von der Frauenquote in Aufsichtsräten, Frauenförderplänen in Unternehmen, dem Recht auf Rückkehr aus Teilzeit- in Vollzeitbeschäftigung nach der Familienphase, einem verbesserten Rentenausgleich für die Familienphase, dem Recht auf flexible Arbeits- und Ausbildungszeiten und bedarfsgerechten Öffnungszeiten in Kindertagesstätten.