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Der Senator für Finanzen

Bilanz nach Ende der Frist zur Grundsteuererklärung

Finanzsenator Dietmar Strehl bedankt sich bei Bürgerinnen und Bürgern

01.02.2023

Im Land Bremen haben die Eigentümerinnen und Eigentümer für rund 194.000 Grundstücke, Wohnungen und Häuser ihre Grundsteuerwerte erklärt. Das entspricht einer Abgabequote von 81,6 Prozent. Der überwiegende Anteil der Erklärungen hat die Finanzämter auf digitalem Wege erreicht. Nur etwa 16,2 Prozent der Erklärungen haben die Bürgerinnen und Bürger auf Papierformularen abgegeben.

Dazu Finanzsenator Dietmar Strehl: "Die Grundsteuerreform hat ein gutes und richtiges Ziel: sie will mehr Gerechtigkeit herstellen. Grundstücke und Immobilien sollen nach ihrem aktuellen und tatsächlichen Wert besteuert werden. Das heißt, ab 2025 wird sich die zu zahlende Grundsteuer für die Eigentümerinnen und Eigentümer verändern, sie kann höher oder niedriger ausfallen. Insgesamt werden die Städte durch die Reform jedoch nicht mehr Grundsteuer einnehmen."

Um möglichst viele Menschen bei der Erklärung zu unterstützen, haben die Finanzämter in Bremen und Bremerhaven in den vergangenen sechs Monaten insgesamt 74 Bürgersprechstunden angeboten. Bis zu 80 Bürgerinnen und Bürger haben pro Veranstaltung einen Termin und damit Hilfe beim Ausfüllen der Grundsteuererklärung erhalten. In den beiden Tagen vor Ende der Frist haben hunderte Bürgerinnen und Bürger die offene Sprechstunde im Haus des Reichs aufgesucht und ihre Grundsteuererklärung noch rechtzeitig abgegeben.

Dazu Finanzsenator Dietmar Strehl: "Ich danke allen Bürgerinnen und Bürgern, die ihre Erklärung fristgerecht abgegeben haben. Bedanken möchte ich mich auch bei allen Mitarbeitenden der Finanzämter, die den Bürgerinnen und Bürgern in den vergangenen sechs Monaten in Bürgersprechstunden, am Telefon und per E-Mail geholfen haben, ihre Erklärung auszufüllen."

Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Erklärung noch nicht eingereicht haben, können dies jederzeit nachholen. Im März wird das Finanzamt Bremerhaven Erinnerungsschreiben versenden. Das Finanzamt Bremerhaven setzt die Grundsteuerreform für die Städte Bremen und Bremerhaven um. Die Angeschriebenen haben dann erneut vier Wochen Zeit, ihre Grundsteuererklärung abzugeben. Das Finanzamt behält sich vor, Säumniszuschläge und Zwangsgelder zu verhängen. Außerdem können die Finanzämter die Werte der Immobilien und Grundstücke schätzen, sollte weiterhin keine Erklärung eingehen.

Die Grundsteuerreform muss zum 1. Januar 2025 umgesetzt sein. Bis dahin haben die Finanzämter noch alle Hände voll zu tun. Nachdem der Grundsteuerwert des Grundeigentums berechnet und beschieden wurde, errechnet die Steuerverwaltung die Steuermesszahl. Im Laufe des Jahres 2024 müssen die Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven und die Stadtbürgerschaft in Bremen die neuen Hebesätze für ihre Kommune festlegen. Erst dann steht fest, wieviel jede Grundeigentümerin und jeder Grundeigentümer ab 2025 zahlen muss.

Hintergrund

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10. April 2018 bestätigt, dass die bisherige Berechnung der Grundsteuer verfassungswidrig ist. Als Begründung nannte das Gericht, dass die Einheitsbewertung auf Wertverhältnisse von 1964 (in den neuen Bundesländern sogar auf Wertverhältnisse von 1935) zurückgreift. Eine Aktualisierung der Werte ist seither nicht erfolgt. Die tatsächlichen Wertentwicklungen auf dem Grundstücksmarkt wurden nicht berücksichtigt. Das soll mit der Reform zur Grundsteuer behoben werden. Wichtig dabei ist: Das Gesamtaufkommen der Grundsteuer soll sich nicht verändern. Insgesamt sind im Land Bremen 240.000 sogenannte wirtschaftliche Einheiten neu zu bewerten, auf Bremerhaven entfallen davon rund 35.000. Die Grundsteuer kommt vollständig den Kommunen zugute. Die Stadt Bremen hat 2021 rund 178 Millionen Euro Grundsteuer eingenommen, Bremerhaven knapp 32 Millionen Euro.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Ramona Schlee, Pressesprecherin beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361 94168, E-Mail ramona.schlee@finanzen.bremen.de