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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Blei im Trinkwasser: Neuer Grenzwert für Blei gilt ab 1.Dezember 2013

28.11.2013

Am 1.Dezember 2013 wird der Grenzwert für Blei im Trinkwasser nach Ablauf einer langjährigen Übergangsfrist auf 10 Mikrogramm Blei pro Liter gesenkt. Eine erhöhte Bleikonzentration ist in der Regel auf in der Hausinstallation vorhandene Bleirohre zurückzuführen, die in Gebäuden bis 1970 regelmäßig verbaut wurden. Fachliche Erkenntnisse zeigen, dass Trinkwasser aus Bleirohren nicht mehr den hohen gesundheitlich vorsorgenden Anforderungen der Trinkwasserverordnung entspricht. Dabei können hohe Bleiwerte insbesondere nach Stehen des Wassers in der Bleileitung über Nacht auftreten.

Entsprechend verpflichtet die Trinkwasserverordnung ab 1. Dezember 2013 den Eigentümer dazu, die Mieter/Nutzer über das Vorhandensein von Bleirohren zu informieren, sofern entsprechende Erkenntnisse vorliegen, und gegebenenfalls Abhilfemaßnahmen vorzunehmen.

Das Umweltbundesamt geht davon aus, dass das dauerhafte Einhalten des nun verschärften Grenzwertes für Blei im Trinkwasser nur durch einen Austausch der Bleirohre zu gewährleisten ist.

Für nähere Informationen sollten sich Mieter oder sonstige Nutzer von Gebäuden zunächst an ihren Vermieter bzw. an den Eigentümer wenden. In technischen Fragen können außerdem Fachbetriebe des Sanitär- und Heizungshandwerks weiterhelfen. Für gesundheitliche Fragen sind die Gesundheitsämter in Bremen und Bremerhaven erreichbar unter:
Für Bremen: (0421) 361-15513 (Mo-Fr, 8.30 – 12.30 Uhr)
Für Bremerhaven: (0471) 590- 2861

Weitere Informationen sind auch unter www.gesundheitsamt.bremen.de und dort in der Rubrik Umwelt Unterkategorie Trinkwasser zu erhalten.