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Senatskanzlei

Böhrnsen: Integrationspolitik gelingt gemeinsam und ist Aufgabe für die ganze Gesellschaft

Senat beschließt Abschlussbericht zum Entwicklungsplan Partizipation und Integration

10.03.2015

Der Bremer Senat hat heute (10. März 2015) den "Abschlussbericht zum Entwicklungsplan Partizipation und Integration" beschlossen. Mit dem Plan hatte der Senat im Jahr 2012 die integrationspolitischen Leitlinien und Schwerpunkte für die nun zu Ende gehende Legislaturperiode vorgelegt. Ziel ist es, die Chancen zu gleichberechtigter Teilhabe von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund in allen gesellschaftlichen Handlungsfeldern zu verbessern. Bürgermeister Jens Böhrnsen zieht eine positive Bilanz. "Integrationspolitik ist im Land Bremen auf einem guten Weg. Das Thema ist als gesamtgesellschaftliches Anliegen verankert. Integration ist eine Aufgabe für alle und ein Querschnittsthema." Und weiter: "Mir ist auch wichtig, dass Integrationspolitik keine Politik über die Köpfe von Menschen hinweg sein darf, sondern im Dialog und auch mit Migrantinnen und Migranten gestaltet werden kann."

Böhrnsen unterstützt eine Neuordnung des Einwanderungsrechts: "Wir brauchen Zuwanderung, unser Land steckt mitten im demografischen Wandel. Wir sind seit langem Einwanderungsland und wissen, dass gelingende Integration einer der Schlüssel zu einem friedlichen Zusammenleben in unserer Gesellschaft ist."
Als Meilensteine der Integrationspolitik sieht der Senat der Freien Hansestadt beispielsweise die Verträge, die mit den Muslimischen Religionsgemeinschaften und den Alevitischen Verbänden abgeschlossen wurden. Ein weiteres Beispiel erfolgreicher und ganz konkreter Integrationspolitik ist die Ausbildungskampagne "Du bist der Schlüssel", die dazu beiträgt, den Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst zu erhöhen. Seit Einführung der Kampagne ist dieser signifikant gestiegen: Die Anzahl der Bewerbungen konnte seit dem Beginn der Kampagne 2009 im Jahr 2013 um 14,1 Prozent und die Anzahl der Einstellungen um 17,1 Prozent gesteigert werden. Der Anteil der Auszubildenden mit Migrationshintergrund liegt derzeit bei 24 Prozent, womit das selbstgesteckte Ziel von mindestens 20 Prozent überschritten wurde. Als weitere Beispiele sind Bremer Landesregelungen zu nennen,die inzwischen auch bundesweit geregelt wurden, wie etwa die Aufhebung der Residenzpflicht und der Ausbildungserlass für jugendliche Flüchtlinge. In den überregionalen Aktivitäten konnte ein stichtags- und altersunabhängiges Bleiberecht erreicht werden. Außerdem die Teilnahme und Ausweitung am Resettlementprogramm.

Ein weiterer wichtiger Beitrag ist der Ende 2014 erfolgte Beitritt der Seestadt Bremerhaven zur Charta der Vielfalt. Mit der Unterzeichnung verpflichtet sich der Magistrat, die Vielfalt der Gesellschaft auch in Bezug auf interne Organisationskultur und Personalprozesse zu pflegen und zu befördern, sowie über die Umsetzung der Charta intern und extern zu kommunizieren.

Der vom Senat beschlossene Bericht geht nun zur Beratung an die Bremische Bürgerschaft (Landtag).
Der Bericht als PDF-Datei. (pdf, 415 KB)