13.06.2006
Unternehmenssteuerreform darf nicht zu weiteren Mindereinnahmen bei Ländern und Kommunen führen / Präsident des Senats erwartet von Finanzminister Peer Steinbrück Einhaltung der Geschäftsgrundlage bei geplanter Steuerreform
Der Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen, Bürgermeister Jens Böhrnsen, hat heute (13.6.2006) eindringlich an den Bundesminister der Finanzen, Peer Steinbrück, appelliert, bei der von der Bundesregierung geplanten Unternehmenssteuerreform das Ziel der Aufkommensneutralität zu wahren. Für ein Land in extremer Haushaltsnotlage wie Bremen hätten weitere Steuerausfälle in Folge der Absenkung der Körperschaftssteuer dramatische Konsequenzen, jede weitere strukturelle Verschlechterung der Einnahmesituation konterkariere darüber hinaus den konsequenten Sanierungskurs Bremens.
In seinem Schreiben hebt Böhrnsen auf aktuelle Schätzungen des Bundesministeriums der Finanzen ab, nach denen die geplante Senkung der Körperschaftssteuer jährlich zu Steuerausfällen in einer Größenordnung von fünf Milliarden führen werde. Auf Bremen kämen damit anteilig Mindereinnahmen in zweistelliger Millionenhöhe zu.
Wörtlich schreibt Böhrnsen: „Eine Senkung der nominalen Steuersätze und eine rechtssystematische Optimierung des Unternehmenssteuerrechts werden von mir unterstützt, wenn und soweit diese Maßnahmen dazu dienen, Deutschland im internationalen Steuerwettbewerb besser zu positionieren. Als Ministerpräsident eines Haushaltsnotlagenlandes, das seit vielen Jahren zu einer konsequenten Sanierungspolitik gezwungen ist, muss ich aber erhebliche Vorbehalte gegen jedes Reformkonzept anmelden, das zu erheblichen Steuerausfällen bei den Ländern führt.“ Schon die Steuerreformen der Vergangenheit seien für Bremen mit erheblichen Mindereinnahmen verbunden gewesen und entscheidende Mitursache dafür, dass Bremen seine Sanierungsziele bislang nicht erreichen konnte. Andererseits sei angesichts knapper öffentlicher Haushalte und der derzeitigen tatsächlichen steuerlichen Belastung der Wirtschaftsunternehmen eine weitere reale Steuersenkung – auch im europäischen Vergleichsmaßstab – politisch nicht vertretbar.
Im gleichen Schreiben bestärkt Böhrnsen Bundesfinanzminister Peer Steinbrück aber auch nachdrücklich in der Haltung, an der Gewerbesteuer als wichtigster wirtschaftsbezogener Kommunalsteuer festzuhalten. Um ihre vielfältigen Aufgaben für die Bürgerinnen und Bürger wahrnehmen zu können, bräuchten die Kommunen dringend eine verlässliche und aufgabenadäquate Finanzausstattung. „Dabei ist die Gewerbesteuer derzeit ohne Alternative“, schreibt Böhrnsen.
Ausdrücklich hebt Böhrnsen dabei auch auf entsprechende Beschlüsse des Deutschen Städtetags ab. Dessen Präsident, der Münchener Oberbürgermeister Christian Ude, hatte sich vor wenigen Tagen zu politischen Gesprächen mit dem Bremer Bürgermeister in der Hansestadt getroffen und dabei die hohe Bedeutung der Stadtstaaten als Stimme der Kommunen auf Bundesebene gewürdigt. Böhrnsen dazu an Bundesminister Peer Steinbrück: „Ich habe dem Präsidenten des Deutschen Städtetags, Herrn Christian Ude, anlässlich eines Besuchs in Bremen Anfang Juni d.J. ausdrücklich zugesagt, dass Bremen die Belange der Städte sowohl im Bundesrat als auch in sonstigen Verhandlungen mit den Organen des Bundes vertreten wird.“
Böhrnsen abschließend in seinem Schreiben an den Bundesfinanzminister: „Ich hoffe sehr, dass es im Verlaufe des Gesetzgebungsverfahrens gelingen wird, das von allen Beteiligten verfolgte Ziel einer weitgehenden Aufkommensneutralität der Unternehmenssteuerreform doch noch zu erreichen und bitte Sie ganz herzlich, sich in diesem Sinne einzusetzen.“