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Senatskanzlei

Botschafter der Türkei zum Antrittsbesuch in Bremen

11.06.2012

Der neue Botschafter der Republik Türkei, Hüseyin Avni Karslioglu, ist heute (Montag, 11.06.2012) zu seinem Antrittsbesuch in der Freien Hansestadt Bremen von Bürgermeister Jens Böhrnsen und Senatorin Renate Jürgens-Pieper im Bremer Rathaus empfangen worden. Im Rahmen dieses Besuches trug sich der türkische Diplomat auch in das Goldene Buch Bremens ein. Mit seinem Eintrag brachte er zum Ausdruck, welche Freude es für ihn sei, in einer solch geschichtsträchtigen wie „visionären“ Stadt zu Besuch sein zu können.

Botschafter Hüseyin Avni Karslioðlu (Mi.) beim Eintrag ins Goldene Buch. Von links: Generalkonsul Tunca Özcuhadar, Bürgermeister Jens Böhrnsen, Senatorin Renate Jürgens-Pieper und die Bremer Honorarkonsulin Yasemin Vierkötter
Botschafter Hüseyin Avni Karslioðlu (Mi.) beim Eintrag ins Goldene Buch. Von links: Generalkonsul Tunca Özcuhadar, Bürgermeister Jens Böhrnsen, Senatorin Renate Jürgens-Pieper und die Bremer Honorarkonsulin Yasemin Vierkötter

Bürgermeister Jens Böhrnsen nutzte die Gelegenheit des Besuches von Botschafter Hüseyin Avni Karslioðlu, um noch einmal auf die unbefriedigende Situation der türkischen Familienangehörigen hinzuweisen, die ihre Verwandten in Deutschland besuchen wollen. Böhrnsen: „Anders als etwa Bürger aus Kroatien oder Serbien, die drei Monate ohne Visum nach Deutschland kommen können, müssen türkische Verwandte ab dem ersten Tag ein Visum vorlegen. Die Vorstöße Bremens hiergegen im Bundesrat sind in der Vergangenheit gescheitert, deshalb sehen wir einen neuen Anlauf der SPD-Bundestagsfraktion mit großer Sympathie.“ Noch einfacher wäre es allerdings, so Böhrnsen weiter, „eine nach unserer Meinung richtige Auslegung des Assoziierungsabkommens mit der Türkei (Stillhalteklausel des Artikels 41 des Zusatzprotokolls zum ARB 1/80 der Europäischen Union mit der Türkei). Derzeit liegt ein Verfahren des OVG Berlin-Brandenburg beim Europäischen Gerichtshof, in dem die Frage geklärt werden soll, ob die Visumspflicht für Besuche von Familienangehörigen türkischer Staatsangehöriger gegen diesen Artikel 41 verstößt. Aber auch ohne diesen Rechtsweg ist für mich klar, dass wir handeln sollten im Sinne der Migrantinnen und Migranten. Dazu gehört auch, Hemmnisse und Hindernisse gegen Besuche türkischer Familienangehöriger auch über die Visumspflicht hinaus abzubauen.“

Als weitere Begegnungen standen an diesem Tag noch Gespräche mit Bürgerschaftspräsident Christian Weber sowie mit dem Präsidium der Bremer Handelskammer auf dem Programm.

Botschafter Karslioglu wurde bei seinem Antrittsbesuch von Generalkonsul Tunca Özcuhadar, der stellvertretenden Generalkonsulin, Güçlin Erdem, sowie der Bremer Honorarkonsulin Yasemin Vierkötter begleitet.