"Apps" für Smartphones sollen verbraucherfreundlicher werden. Darauf haben sich heute (Mittwoch, 15.11.2017) die Mitglieder des "Branchendialogs" verständigt, die sich auf Einladung von Verbraucherschutzsenatorin Prof. Dr. Eva Quante-Brandt im Rathaus getroffen haben. Mit dabei sind zum Beispiel Mitgliedsunternehmen des Branchenverbands bremen digitalmedia e.V., die Verbraucherzentrale Bremen e.V. sowie das ServiceBureau Jugendinformation. Sie alle wollen sich für mehr Verbraucherfreundlichkeit und Transparenz bei der Beauftragung und Entwicklung von Apps einsetzen.
Denn mobile Anwendungen zur Nutzung auf Smartphones sind allgegenwärtig. Für fast jedes Problem gibt es mittlerweile eine passende App-Lösung. Und viele Apps können dazu beitragen, sparsame Kaufentscheidungen zu treffen.
Senatorin Quante-Brandt betonte: "Aus verbraucherpolitischer Sicht ist mir wichtig, dass Verbraucherinnen und Verbraucher vor der Erstnutzung einer App einen einfachen und transparenten Zugang zu allen relevanten Informationen rund um den Kauf und die Nutzung der Applikation haben sollten. Natürlich müssen sie dafür auch wissen, dass und wo diese Informationen für sie bereitstehen."
Daher ist es wichtig, dass Informationen nicht nur transparent dargestellt werden, sondern Verbraucherinnen und Verbrauchern dafür sensibilisiert werden, diesen Themen mehr Aufmerksamkeit zu widmen. "Und ich bin davon überzeugt, dass es auch für Unternehmen einen Mehrwert haben kann, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher wissen, dass die Verbraucherfreundlichkeit ihrer Produkte ein wichtiges Anliegen ist."
"Ein gemeinsamer Standard kann Auftraggebern und Entwicklern von Apps als Orientierungshilfe dienen", so Björn Portillo, 1. Vorsitzender des Branchenverbands bremen digitalmedia e.V. "Der Standard sollte vor allem das Ziel verfolgen, Apps für Nutzerinnen und Nutzer anwendungsfreundlich und sicher zu gestalten. Dieser offen kommunizierte und vor allem gelebte Standard kann das Vertrauen in die zahlreich vorhandenen App-Angebote erhöhen und so am Ende deren Verbreitung und Erfolg steigern."
Verbraucherfreundliche Apps zeichnen sich dadurch aus, dass die im Zuge des Kaufs und der Nutzung einer App relevanten Informationen verständlich und leicht auffindbar sind. Das sind zum Beispiel Informationen über Funktionsumfänge, Kompatibilitäten, Portabilität sowie über Preise sowie die Erhebung und Weiterverarbeitung von Daten. Diese Informationen müssen vor dem Kauf oder vor der Installation der App zur Verfügung stehen.
Mit einer Checkliste "Verbraucherfreundliche App-Entwicklung" erhalten Auftraggeberinnen und Auftraggeber sowie App-Entwicklungsunternehmen eine Orientierungshilfe, welche Informationen relevant sein können. Die Checkliste basiert auf Kriterien eines Leitfadens des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz und soll an die sich künftig verändernde Rechtslage (Datenschutzgrundverordnung) angepasst werden.
PDF-Download "Checkliste Verbraucherfreundliche Apps2 (pdf, 340.6 KB)
Foto: Pressereferat, Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz