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Der Senator für Finanzen

Brebau-Sonderermittler Stauch: "Es bleibt noch viel zu tun"

Sonderermittler Prof. Matthias Stauch stellt Brebau-Untersuchungsbericht vor / Brebau-Aufsichtsratsvorsitzender Dietmar Strehl erläutert erste Reaktionen des Aufsichtsrates und erste Maßnahmen bei der Brebau

05.07.2021

Sonderermittler Prof. Matthias Stauch und der Brebau-Aufsichtsratsvorsitzende Finanzsenator Dietmar Strehl haben heute (5. Juli 2021) im Anschluss an die Brebau-Aufsichtsratssitzung auf einer Pressekonferenz den Untersuchungsbericht und erste Reaktionen des Aufsichtsrates vorgestellt. Ihr Fazit:

Prof. Matthias Stauch: "Die von einem Abteilungsleiter ohne Kenntnis der Geschäftsführer in Kraft gesetzte 'Zielgruppen-Definition' für Wohnungssuchende war diskriminierend und rechtswidrig. Das gilt aller Voraussicht nach auch für die Speicherung umfangreicher persönlicher Daten ohne Kenntnis und ohne Information der Betroffenen, die letzte Einschätzung dazu liegt aber bei der Datenschutzbeauftragten des Landes. Dabei gab es aber zur Wohnungsvergabe umfangreiche und eingehende Dienstanweisungen – also deutliche Vorgaben der Geschäftsführung. Und es gab auch eine klare, enge begrenzte Vorgabe für die Erhebung und Verwendung der personenbezogenen Daten.

Eine Überprüfung der tatsächlichen Wohnungsvergabe zur Prüfung möglicher tatsächlicher Diskriminierungen erfolgte für meinen Bericht in drei Schritten:

  1. Prozentualer Anteil ausländischer Staatsangehöriger an vergebenen Wohnungen absolut, prozentual und im Jahreslauf und auch nach Stadtteilen, Zahl der Wohnungen der Brebau in Stadtteilen, Vergleichsmieten und Nachprüfung, ob ausländisch klingende Namen – wie behauptet wurde – weniger Berücksichtigung gefunden haben oder finden,
  2. eingehende Überprüfung möglicher Einzelfälle,
  3. elektronische Sichtung und Durchsicht der Texte der Notizfeld-Eintragungen nach Stichworten und Abkürzungen (28.000 im Ganzen / 8.900 seit dem 30.9.2019 – Beginn Zielgruppen-Definition).
    Ergebnis unabhängig voneinander und jedenfalls bisher:
    Deloitte – Berlin und Matthias Stauch – kein nachvollziehbarer Anhalt in diesen Eintragungen, dass Personen nach Zielkriterien ausgeschlossen oder schlechter gestellt wurden. Und im Ergebnis: Personen mit den Zielkriterien erhielten im Ganzen sogar mehr Mietverträge als Personen ohne die Zielkriterien Es gibt danach keine durch Indizien zu belegende Diskriminierung bei der Brebau.

Es gab nicht vertretbare und sofort abzustellende Vorgaben, die aber im Ergebnis nicht zu tatsächlichen Diskriminierungen geführt haben, weder im Ergebnis noch im Verfahren. So das bisherige Ergebnis. Der Sachverhalt konnte umfangreich geklärt werden."

Dietmar Strehl: "Die unsägliche 'Zielgruppen-Definition' bei der Brebau wurde nach Bekanntwerden sofort abgestellt. Das Erfassen unter anderem der Hautfarbe und ob ein Kopftuch von Wohnungssuchenden getragen wird, ist unsäglicher struktureller Rassismus. Diejenigen, die dies veranlasst haben, müssen die Brebau verlassen. Mit Blick auf die noch laufenden Verfahren von Staatsanwaltschaft und der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit behält sich der Aufsichtsrat Maßnahmen gegenüber den Geschäftsführern vor." Er fügt hinzu: "Die Auswertung der faktischen Wohnungsvergabe zeigt ein anderes Bild, als die 'Zielgruppen-Definition' vermuten lässt. Es gab keine rassistische und sozial ungerechte Praxis. Die detaillierte Auswertung ergibt, dass ein entsprechender Eintrag kein K.-o.-Kriterium für eine Vermietung war. Eine systematische Diskriminierung aufgrund der erfassten Merkmale wurde nicht festgestellt. Soziale Institutionen sprechen von einer generell guten Zusammenarbeit mit der Brebau bei der Unterbringung ihrer Klientinnen und Klienten. Darüber bin ich froh – umso unverständlicher ist mir, warum es eine solch unverantwortliche Dienstanweisung geben konnte und sich niemand darüber bei der Geschäftsführung oder dem Aufsichtsrat beschwert hat. Niemand darf wegen seines Geschlechts, ihrer Herkunft oder sexuellen Orientierung diskriminiert werden. Dafür stehen wir, und das erwarten wir selbstverständlich auch von allen Bremischen Gesellschaften."

Zentrale Punkte des Untersuchungsberichts:

  • Die in den "Zielgruppen-Definitionen" entwickelten Kriterien sind rechtswidrig und verstoßen gegen das Antidiskriminierungsgesetz (AGG-Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz). Der Abteilungsleiter erteilte den Kundenbetreuerinnen und –betreuern die Anweisung, die "Zielgruppen-Definition" anzuwenden. Die diskriminierenden Kriterien waren in der Praxis kein K.o.-Kriterium. Bei 8.900 ausgewerteten Datensätzen (Interessentenmeldungen seit dem 30.9.2019) wurden 232 Mal die Kriterien E 40 (schwarz) und KT (Kopftuch) gefunden. Eine systematische Diskriminierung anhand dieser Kriterien fehlt.
  • Eine Teamleiterin hat angeordnet, die Daten – falls erforderlich – vor den Interessenten zu verheimlichen.
  • Das Thema diskriminierendes Verhalten im Sinne der gesetzlichen Anforderungen wurde in Schulungen/Fortbildungen der Brebau 2015 und 2016 behandelt.
  • Alle Beschäftigten wurden bei der Einstellung über das AGG informiert und auf diese Anforderungen verpflichtet.
  • Eine intensivere Sensibilisierung im Sinne eines "anti-rassistischen Gewissens" wäre erforderlich gewesen. Gerade bei der Wohnungswirtschaft kann von einer "gefahrgeneigten Tätigkeit" gegenüber den Anforderungen des AGG ausgegangen werden.
  • Im Auftrag der Brebau hat die Firma Deloitte, Berlin 28.000 Datensätze ausgewertet. Sie kommt zu einem vergleichbaren Ergebnis wie bei der Auswertung der 8.900 Datensätzen.
  • Es gibt eine Liste "Schlechte Adressen". Die Überschrift erweckt einen falschen Eindruck. Bei diesen Adressen soll Bonität der Interessentinnen und Interessenten geprüft werden. Dazu ist besonderer Anlass gesehen worden, weil häufig Personen mit nicht nur finanziellen, sondern auch sozialen Problemen zu versorgen waren. Die Brebau hat verstärkt Personen gerade aus diesen gesellschaftlichen Bereichen mit Wohnungen versorgt. Es hat in diesem Feld also tatsächlich nicht Ausgrenzung, sondern eher das Gegenteil stattgefunden.
  • Die Brebau-Mitvertragsabschlüsse wurden aufgrund der Vorwürfe untersucht nach deutscher und nicht-deutscher Staatsangehörigkeit. In Bremen lag 2019 der Anteil von Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit an der Gesamtbevölkerung bei 18,2 Prozent. Der Anteil von Vertragsabschlüssen der Brebau mit ausländischen Staatsangehörigen 2019 bei 27,5 Prozent und 2020 bei 30 Prozent und damit mehr als ein Drittel über dem gesamtbremischen Durchschnitt. Die Zahlen der vergangenen sechs Jahre lassen für sich keinen Schluss darauf zu, dass ausländische Staatsangehörige bei der Brebau bei der Wohnungsvergabe zurückgestellte worden wären. Eher das Gegenteil ist der Fall. Auch für den Verdacht auf eine Benachteiligung von Menschen mit "nicht deutsch klingendem Namen" fand sich kein greifbarer Anhalt.
  • Der Bericht bezieht sich auf Ergebnisse der Prüfung der Deloitte Legal, Berlin, die ähnliche Ergebnisse haben. Dort wurden über 28.000 Fälle untersucht. Dort heißt es u.a.: "Insgesamt zeigt sich ein Bild, wonach unabhängig von den Merkmalen gemäß der Kategorie 'Rot' (Herkunft/Rasse/Sprachkenntnisse) mögliche Ablehnungen in der Regel mit negativem persönlichen Verhalten der Personen oder weiteren für die Wohnungsvergabe relevanten Merkmalen (z.B. schlechte Zahlungsmoral/Miethistorie) einhergehen. Eine systematische Diskriminierung auf Grundlage dieser Merkmale konnte nicht festgestellt werden. Vielmehr ist durchaus die Tendenz erkennbar, dass man bemüht ist, die Interessenten anderer Herkunft, Rasse etc. im Rahmen der Wohnungsvergabe fair zu versorgen. Es finden sich in dieser Kategorie zahlreiche positive Aussagen ("guter Eindruck", "nett", "bemüht sich", "gerne versorgen"), selbst bei negativen Eindrücken wird oft um die zweite Meinung eines Kollegen gebeten. Auch im Hinblick auf Merkmale gemäß der Kategorie 'Orange' (z.B. finanziell oder sozial schwierige Situation) sind den Einträgen Hinweise darauf zu entnehmen, dass man versucht, Menschen in schwieriger Lage zu helfen (z.B. "wohnt in Einrichtung Innere Mission, ich würde ihr eine Chance geben, vllt Neustadt oder Ba")."
  • Wegen einer möglicherweise unzulässigen Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten droht nach Artikel 83 Datenschutzgrundverordnung eine erhebliche Geldbuße.

Empfehlungen des Sonderermittlers:

  • Eine mindestens stichprobenweise Überprüfung, ob die Anti-Diskriminierungsregelungen des AGG eingehalten werden, wird empfohlen.
  • Wenn eine gezielte soziale, integrierende Stadtentwicklung angezeigt ist, sollte ein Konzept für die weitere Entwicklung der Bewohnerinnen- und Bewohnerstruktur und der Siedlungsstruktur des jeweiligen Stadtteils erfolgen. Nur solche Konzepte erlauben als Rechtfertigung auch die Einwirkung auf Bewohnerinnen- und Bewohnerstrukturen durch gezielte Vergabe oder Nichtvergabe von Wohnungen. Zu den Zielen eines solchen Konzeptes gehören die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerinnen- und Bewohnerstrukturen sowie die Schaffung und Erhaltung ausgewogener Siedlungsstrukturen sowie ausgeglichener wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Verhältnisse. Solche Konzepte sollten abgestimmt werden mit anderen großen Wohnungsanbietern wie der GEWOBA, wenn möglich auch mit privaten Anbietern, die in den jeweiligen Stadtteilen durch eine hohe Zahl von Wohneinheiten präsent sind. Eine Abstimmung mit dem Ressort Bau- und Stadtentwicklung wäre hilfreich.
  • Das Beschwerdemanagement sollte ausgeweitet und unabhängig aufgestellt werden.
  • Ein förmliches (vorgerichtliches) Schlichtungsverfahren unter der Leitung einer außenstehenden Person wird empfohlen.
  • Die Aus- und Fortbildung im Bereich Anti-Diskriminierung sollte deutlich gestärkt werden.
  • Das Ausblenden und Geheimhalten von Informationen ist inakzeptabel.

Es bleibt noch viel zu tun

Mit dem vorliegenden Bericht und den bereits getroffenen Entscheidungen des Aufsichtsrates hat sich das Thema diskriminierungsfreie und datenschutzkonforme Wohnungsvergabe nicht erledigt. Die strafrechtlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Bremen gegen Beschäftigte der Brebau sowie das Verfahren der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gegen die Brebau laufen – die Ergebnisse bleiben abzuwarten.

Erste Maßnahmen bei der Brebau hat Interimsgeschäftsführer Henning Lühr eingeleitet. Dazu gehören:

  • Zum Thema Diversity-Management ist die Referentin für Diversity-Management bei der Freien Hansestadt Bremen, Gülcan Yoksulabakan-Üstüay, beauftragt, die Umstrukturierungsprozesse bei der Brebau zu begleiten. Ziel des Projektes ist, in allen Prozessen der Vermietung, Vermittlung, Verwaltung und Schaffung von Wohnraum, ein diversitysensibles und diskriminierungsfreies Vorgehen sicherzustellen. Sie führt in den einzelnen Arbeitsbereichen der BREBAU bereits Gespräche und wird Vorschläge für diversitykonforme Abläufe erarbeiten.
  • Für die Institutionalisierung des Diversity-Managements bei der Brebau ist beabsichtigt, eine hauptamtliche Mitarbeiterin beziehungsweise einen hauptamtlichen Mitarbeiter einzustellen.
  • Um dauerhaft eine kritische Begleitung der eingeleiteten Veränderungsmaßnahmen zu sichern, wird ein Beirat mit Vertreterinnen und Vertretern aus Verbänden und Institutionen eingerichtet.
  • Bei der Kommunikation mit Interessenteninnen und Interessenten sowie und Mieterinnen und Mietern treten im Alltag zwangsläufig Konflikte und Missverständnisse auf. Das bestehende Beschwerdeverfahren soll verbessert werden. Ziel ist ein Beschwerdemanagement, das eine transparente, unabhängige und zeitnahe Bearbeitung ermöglicht. Organisatorisch ist dies von den bestehenden einzelnen Arbeitsprozessen zu trennen. Dem Aufsichtsrat soll dann regelmäßig über die Beschwerden und die Ergebnisse der Lösung berichtet werden. Das neu einzurichtende Beschwerdemanagement wird um eine externe Ombudsfrau beziehungsweise einen externen Ombudsmann ergänzt werden.
  • Die Brebau wird künftig am Programm "Zukunftschance Ausbildung" für junge Menschen mit Migrationshintergrund teilnehmen.

Abschließender Kommentar des Aufsichtsratsvorsitzenden Strehl: "Der Aufsichtsrat – und auch die Politik und die Öffentlichkeit – wollten eine schnelle und transparente Klärung der Vorwürfe. Der vorliegende Untersuchungsbericht hat einen sehr guten Einblick in die Arbeit vor Ort, die Effekte und die Zuständigkeiten geliefert und Verbesserungsvorschläge gemacht. Dahinter steckt ein enormer Arbeitsaufwand. Mein ausdrücklicher Dank gilt Professor Matthias Stauch für die geleistete Arbeit, die eine hervorragende Grundlage für das weitere Vorgehen liefert. Der Interimsgeschäftsführer Henning Lühr hat bereits voller Engagement Maßnahmen eingeleitet, um eine diskriminierungsfreie Wohnungsvergabe sicherzustellen. Auch ihm gebührt mein ausdrücklicher Dank. Auch über die Rolle von Wohnungsbaugesellschaften bei der Quartiersentwicklung und wie sie fair und diskriminierungsfrei erfolgen kann wird noch zu beraten sein. Es bleibt noch viel zu tun!"

Zum Download:

  1. Untersuchungsbericht zu möglichen diskriminierenden Verfahrensweisen bei der Wohnungsvergabe und zu Verstößen gegen die DSGVO bei der Brebau für den Aufsichtsrat der Brebau (pdf, 893.1 KB)
  2. Anhänge des Berichts (pdf, 14.3 MB)

Ansprechpartnerin für die Medien:
Dagmar Bleiker, Pressesprecherin beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361-4072, E-Mail: dagmar.bleiker@finanzen.bremen.de