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Bremen begibt sich auf Weg zur Haushaltssanierung

06.09.2024

Nachdem der Stabilitätsrat für Bremen eine drohende Haushaltsnotlage festgestellt hat, ist für das Land ein Sanierungsprogramm gesetzlich verpflichtend. Um das Sanierungsziel zu erreichen, müssen am Ende des Konsolidierungskurses sowohl der Finanzierungssaldo als auch die Nettokreditaufnahme eine 'schwarze Null' ausweisen. Das Programm soll von 2025 bis Ende 2027 laufen. Die entsprechende Sanierungsvereinbarung wird am Jahresende 2024 geschlossen. Der Senat wird in seiner nächsten Sitzung konkrete Sanierungsmaßnahmen zur Kostendämpfung und –senkung, Einnahmeerhöhung sowie zur Stabilisierung der Personalkosten beschließen. Diese dienen dann für die weiteren Verhandlungen mit dem Stabilitätsrat über das Sanierungsprogramm und die Sanierungsvereinbarung.

Erläutern die Pläne zur Haushaltssanierung: Bürgermeister Andreas Bovenschulte (3. von re.), Finanzsenator Björn Fecker (2. von re.) und Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt (re.). Foto: Senatspressestelle
Erläutern die Pläne zur Haushaltssanierung: Bürgermeister Andreas Bovenschulte (3. von re.), Finanzsenator Björn Fecker (2. von re.) und Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt (re.). Foto: Senatspressestelle

Bürgermeister Andreas Bovenschulte: "Die Krisen der vergangenen Jahre haben auch in unseren Haushalten Spuren hinterlassen. Die Wirtschaft schwächelte, die Steuereinnahmen bleiben hinter den Erwartungen zurück und zugleich steigen die Ausgaben. Deshalb ist es richtig, dass wir den Personalaufwuchs spürbar bremsen, die Standards auf den Bundesdurchschnitt begrenzen, Ausgaben kürzen und Einnahmen steigern."

Finanzsenator Björn Fecker: "An der Haushaltssanierung führt kein Weg vorbei. Mit den jetzt vereinbarten Beschlüssen starten wir ab 2025 den Sanierungsprozess. Um das Ziel am Ende des Sanierungsprozesses zu erreichen, werden aber je nach Entwicklung der Rahmenbedingungen womöglich noch weitere schmerzliche Entscheidungen nötig. Und gleichzeitig müssen wir trotz Konsolidierung dafür Sorge tragen, dass das Land Bremen mit seinen beiden Städten ein lebenswertes Zuhause für seine Bürgerinnen und Bürger und ein attraktiver Wirtschaftsstandort bleibt."

Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt: "Dieses Sanierungsprogramm vorzulegen ist kein leichter, aber ein notwendiger und richtiger Schritt. Wir haben es geschafft, ein Programm zu erarbeiten, dass die Haushaltsrisiken minimiert, aber auch Handlungsspielräume für Gestaltung erhält. Auch die Verwaltung trägt über das Personalkonzept etwas zur Sanierung bei."

Der Haushalt 2025 wird ohne die Erklärung einer Notlage geplant, folglich wird es auch keine Notlagenkredite mehr geben. Das Gesamtpaket von Sanierungsmaßnahmen setzt insbesondere bei den Personalausgaben, den Sozialausgaben und sonstigen konsumtiven Ausgaben sowie bei der Erhöhung von Einnahmen an. Manche Maßnahmen sind bereits konkret, andere bedürfen einer vorherigen Prüfung mit dem klaren Ziel von Standard-Angleichungen an andere Länder beziehungsweise Großstädte.



Im Einzelnen bedeutet dies:

Personalkonzept

Mit einem Personalkonzept will der Senat den erheblichen Aufwuchs der vergangenen Jahre abbremsen. Mit Ausnahme der Bereiche Polizei, Justiz, Schule, Kita und Steuerverwaltung soll der Personalbestand konstant gehalten werden. Bis auf die Ausnahmen ist für alle anderen Bereiche in den Jahren 2025 bis 2027 inklusive eine Kürzungsquote von 1,45 Prozent jährlich bei der Personalmenge vorgesehen. Dadurch wird eine Flexibilität von rund 80 Stellen gewonnen, mit denen auf unabweisbare Mehrbedarfe reagiert werden kann. Zur Steuerung des Personalkonzeptes wird eine Senatskommission mit Bürgermeister Andreas Bovenschulte, Finanzsenator Björn Fecker und Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt gebildet.

Sozialstandards und Unterbringung

Bei den Standards zeigen sich teilweise Niveauunterschiede im Vergleich zu anderen. Es wird eine fundierte Analyse der Ursachen und steuerbaren Faktoren mit dem Ziel durchgeführt, dass die Kosten pro Fall beziehungsweise Kopf künftig im Regelfall je nach Bereich nicht über dem sachgerechten Bundes-, Stadtstaaten- oder Großstädtedurchschnitt liegen.

Im Bereich der Sozialleistungen sind Standardabsenkungen und Leistungsreduzierungen erforderlich. Die Kostenstruktur der Träger wird ebenso überprüft wie die Effizienz der Leistungserbringung.

Auch bei der stationären Unterbringung (Geflüchtete, Pflege, Jugendhilfe etc.) werden die Miethöhen, die Kostenstruktur der Träger, die Effizienz und die Leistungsstandards überprüft und in der Regel auf das Niveau anderer Länder abgesenkt.

Baustandards

Der Bremer Standard wird im Bereich der Energiestandards an das Gebäudeenergiegesetz gekoppelt; das bedeutet, dass zunächst wieder der Energiestandard EH 55 statt EH 40 gilt. Das gilt auch für den Bau öffentlicher Gebäude.

Förderprogramme

Die reinen kommunalen beziehungsweise Landesförderprogramme werden überprüft. Ihr Gesamtvolumen soll in den drei Sanierungsjahren jeweils um drei Millionen Euro abgesenkt werden.

Strukturelle Maßnahmen

Eine kostensenkende Wirkung, geringerer Personaleinsatz oder auch erhöhte Einnahmeerzielung sind durch eine Reihe weiterer Maßnahmen möglich:

  • Die Aufnahme von Geflüchteten wird auf die für Bremen geltende Quote begrenzt, insbesondere für die Umverteilung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern und die Verteilung von illegal eingereisten Ausländern sind weiterhin erhöhte Anstrengungen des Landes und konsequente Verfahren erforderlich.
  • Durch mehr Desk Sharing und mobiles Arbeiten im öffentlichen Dienst soll bei Neuanmietungen die benötigte Fläche um bis zu 20 Prozent verringert werden (Effekt 2026: eine Million Euro, 2027: zwei Millionen Euro).
  • Mit einer Zentralstelle für Drittmittelakquise sollen mehr Fördermittel des Bundes und der EU eingeworben und so die Haushalte von Land und Stadt entlastet werden.
  • Die mobile Verkehrsüberwachung soll ausgebaut werden (Effekt: 600.000 Euro jährlich).
  • Für einen effizienteren und leistungsstärkeren Vollzug sollen alle relevanten Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldverfahren beim Ordnungsamt zusammengeführt werden, wo auch die Außendienstkontrollen gebündelt werden sollen.
  • Auch in Ordnungswidrigkeiten-Verfahren soll die Vermögensabschöpfung von rechtswidrig erlangten Vorteilen sichergestellt werden.
  • Kostensenkende Maßnahmen bei Dataport, Performa Nord und Immobilen Bremen sollen zu Preissenkungen führen und damit die Ressorthaushalte entlasten. Die Personaleinsparquote von 1,45 Prozent soll auch der Maßstab für die internen Dienstleister werden.
  • Erforderlich sind außerdem Defizitabsenkungen der Gesellschaften, um den Zuführungsbedarf zu verringern. Dazu gehört auch eine Überprüfung und Anpassung der Geschäftsführungsgehälter.

Stabilisierung von Gesellschaften

Für die BSAG, die GeNo, die Bremer Bäder, den Umweltbetrieb Bremen sowie M3B werden Sanierungsprogramme erarbeitet beziehungsweise die bereits vorhandenen Konzepte konsequent umgesetzt.

Der Zuschussbedarf der BSAG soll stabilisiert werden. Um das zu erreichen, sind auch regelmäßige Preisanpassungen bei den Tickets nötig. Der Preis für das Stadtticket steigt zum 1. Januar 2025 auf rund 35 Euro (entspricht 1,8 Millionen Euro jährlicher Mehreinnahmen und damit einer entsprechenden Reduzierung des Zuschussbedarfes aus dem Haushalt für das Ticket). Das Verkehrsressort legt kurzfristig einen kostenneutralen Vorschlag vor, wie das Stadtticket um ein StadticketPlus ergänzt werden kann, das auf dem Deutschland-Ticket basieren soll.

Bremerhaven

Auch von Bremerhaven wird ein Konsolidierungsbeitrag erwartet. Dafür erstellt die Seestadt ein Konzept.

Einnahmesteigerungen

Neben kostensenkenden Maßnahmen sollen auch Einnahmeerhöhungen zur Haushaltskonsolidierung beitragen. Für folgende Vorhaben wird der Startzeitpunkt wegen der benötigten Vorlaufzeit noch genauer geprüft:

  • Ab 2025 soll die Grunderwerbssteuer um einen halben Prozentpunkt auf den Bundesdurchschnitt von 5,5 Prozent wie in Hamburg erhöht werden (Mehreinnahmen fünf Millionen Euro in 2025, jeweils zehn Millionen Euro in 2026/27).
  • Die erhöhte Spielbankabgabe soll jährlich eine Millionen Euro mehr einbringen.
  • Die Erhöhung der Erbpachtzinsen im Hafen sollen pro Jahr vier Millionen Euro zusätzlich in die Kasse spülen.
  • Erhöhte Gewinnabführungen der Bremischen Beteiligungen sollen zwei Millionen Euro jährlich einbringen.
  • Ab 2026 soll die City-Tax steigen und zu jährlichen Mehreinnahmen von einer Million Euro führen.
  • Vorbehaltlich der noch ausstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts will der Senat ab 2026 auch eine Verpackungssteuer nach Tübinger Vorbild einführen, die zusätzlichen Einnahmen werden auf vier Millionen Euro jährlich taxiert.

Ebenso sollen alle Gebühren wie beispielsweise Verwaltungsgebühren, aber auch Parkgebühren und Krippengebühren mit Blick auf Einnahmeerhöhungen überprüft werden. Bestehende Gebühren und Beiträge sollen ab 2025 jährlich an die Kostenentwicklung angepasst werden, dabei sind mindestens tarif- und inflationsbedingte Kostensteigerungen zu berücksichtigen. Auf die Aussetzung von Anpassungen ist grundsätzlich zu verzichten. So sollen zum Beispiel die Jahrmarktsgebühren angepasst werden, was zu Mehreinnahmen von jährlich einer Million Euro führt. Klar ist bereits, dass der Verwaltungskostenbeitrag für Studierende von 50 Euro ab 2025 wieder auf den vormaligen Stand von 63 Euro angehoben wird (800.000 Euro Mehreinnahmen pro Jahr) und die Preisanpassungen für das Mittagessen in Kitas und Grundschulen von 35 Euro auf 45 Euro im Monat erfolgen (Einnahmeeffekt 2025: plus 1,4 Millionen Euro, ab 2026 jährlich 2,8 Millionen Euro).

Unterm Strich beläuft sich der Sanierungsbetrag 2025 auf 37,6 Millionen Euro, in 2026 auf 56,4 Millionen Euro und in 2027 auf 59,5 Millionen Euro. Noch nicht berücksichtigt sind dabei zum Beispiel die geringeren Ausgaben im Zuge von Standardabsenkungen.

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