Am heutigen Dienstag (14. Mai. 2024) hat der Senat nach einem intensiven Beteiligungs- und Abstimmungsprozess den Weg für eine erste umfassende Novellierung der Bremischen Landesbauordnung (BremLBO) freigemacht. Eine zentrale Maßnahme zur Förderung des Baugeschehens ist die Vereinfachung und Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren. Der Entwurf wird nun der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) zur Beratung und Beschlussfassung zugeleitet.
In den letzten Jahren sind die Anforderungen an Planungs- und Genehmigungsverfahren in Deutschland und damit auch in Bremen erheblich gestiegen. Diese Entwicklung erfordert dringend eine bundesweite Anpassung, die sowohl im Kreis der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit dem Bundeskanzler als auch in der fachlich zuständigen Bauministerkonferenz als zentraler Handlungsbedarf benannt wurden.
Bürgermeister Andreas Bovenschulte: "Senat, Architekten und Bauwirtschaft haben sich gemeinsam das Ziel gesetzt, beim Wohnungsbau in Zukunft schneller zu werden. Konkret heißt das: Wir wollen schneller planen, schneller genehmigen und schneller bauen. Denn jede neu gebaute Wohnung sorgt für Entlastung auf dem angespannten Wohnungsmarkt. Mit der Neufassung der Landesbauordnung liegt jetzt ein wesentlicher Baustein für die Planungsbeschleunigung vor."
Bausenatorin Özlem Ünsal: "Wir setzen die Maßnahmen, die mit der Novellierung der Bremischen Landesbauordnung einen bedeutenden Schritt für die Entwicklung und Beschleunigung des Baugeschehens in Bremen vollzieht, um. Die Entscheidung des Senats, diese dringend notwendige Reform anzugehen, zeugt von einem klaren Blick für die Herausforderungen unserer Zeit und einem festen Engagement für die Zukunft unserer Städte."
Die Novelle der Landesbauordnung verankert zum einen die Zielsetzungen des Koalitionsvertrags zur Beschleunigung der Planung. Dies gilt darüber hinaus auch für die Umsetzung des "Bauturbo-Pakts" vom 7. November 2023 sowie der Beschlüsse der 142. Bauministerkonferenz am 23./24. November 2023.
Zu den Änderungen zur Beschleunigung der Planung gehören unter anderem:
Trotz dieser Vereinfachungen bleibt es selbstverständlich oberste Priorität und ist Grundaufgabe der Bauordnung, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung gewährleistet sind, insbesondere in Bezug auf Leben, Gesundheit und Umweltschutz. Dabei werden auch die Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sowie Aspekte der Nachhaltigkeit, des Klimaschutzes und der Klimaanpassung berücksichtigt.
Durch die Einführung des "Bau-Turbos" würden nicht nur bürokratische Hürden abgebaut, sondern auch Anreize geschaffen, um innovative Bauprojekte zu fördern und den Wohnungsbau in Bremen nachhaltig zu verbessern. Ünsal: "Die Überarbeitung der Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie die Berücksichtigung europa- und bundesrechtlicher Richtlinien und ökologischer Aspekte sind Schritte in die richtige Richtung, um das Land Bremen als modernen und lebenswerten Standort weiter zu stärken."
Neben der Neufassung der BremLBO wird auch das Bremische Ingenieurgesetz entsprechend der EU-Vorgaben geändert. Zusätzlich wird das Begrünungsortsgesetz für die Stadtgemeinde Bremen aufgehoben und in die BremLBO integriert, wodurch es auch für Bremerhaven gilt.
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