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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Bremen bringt Bundesratsinitiative für ein Energiesperren-Moratorium zur Abwendung von Energiesperren ein

11.10.2022

Die exorbitanten Preissteigerungen auf dem Energiemarkt stellen seit Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine eine enorme Belastung für die Verbraucherinnen und Verbraucher dar. In seiner heutigen Sitzung (11. Oktober 2022) hat der Senat der Freien Hansestadt Bremen entschieden, einen Antrag für ein Energiesperren-Moratorium zur Abwendung von Energiesperren in die Bundesratssitzung am 28. Oktober 2022 einzubringen. "Wir müssen dringend verhindern, dass die akuten Kostensteigerungen zu Überschuldung und Sperren der Strom- und Gasanschlüsse durch die Netzbetreiber führen. Niemand soll im Winter frieren müssen, nur weil Rechnungen nicht bezahlt werden können und wir dürfen vor allem die sozial benachteiligten Menschen in unserer Gesellschaft nicht aus den Augen verlieren“, sagt Claudia Bernhard, Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz. Daher soll ein befristetes Moratorium für Energieschulden in der Stromgrundversorgungsverordnung und der Gasgrundversorgungsverordnung eingeführt werden, dass von einer zinsfreien Ratenzahlung flankiert wird. Schon vor der aktuellen Energieversorgungs- und Preiskrise wurden jährlich etwa 300.000 Stromsperren verhängt. Diese greifen ab einem Zahlungsverzug in Höhe des doppelten der rechnerisch auf den laufenden Kalendermonat entfallenden Abschlags- oder Vorauszahlung – beziehungsweise ab mindestens einem Sechstel des voraussichtlichen Betrages der Jahresrechnung. Dabei muss der Zahlungsverzug des Kunden beziehungsweise der Kundin mindestens 100 Euro betragen.

"In dem Bremer Antrag fordern wir die Bundesregierung auf – vor dem Hintergrund der aktuellen Preissteigerungen für Gas und Fernwärme, aber auch anderer Energieträger – noch in diesem Herbst einen Vorschlag für ein Energiesperren-Moratorium vorzulegen, mit dem Energiesperren zumindest bis zum Ende der Heizperiode im Frühjahr 2023 unter bestimmten Bedingungen ausgeschlossen werden", so Claudia Bernhard. Das Moratorium soll für Zahlungsverzüge gelten, die ausschließlich durch den Anstieg von Abschlagszahlungen eintreten. Der gesetzliche Anspruch auf Abwendungsvereinbarungen mit zinsfreier Ratenzahlung soll auf Energieverträge über den Bereich der Grundversorgung hinaus erweitert werden. Die Bundesregierung soll dabei sicherstellen, dass Energieversorgungsunternehmen durch das Moratorium nicht in finanzielle Schieflage geraten und den Verbraucherinnen und Verbraucher eine ausreichend finanzierte Beratung zur Verfügung gestellt werden kann.

Ansprechpartner für die Medien:
Lukas Fuhrmann, Pressesprecher der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: lukas.fuhrmann@gesundheit.bremen.de