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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Bremen bringt Verlängerung der Mietpreisbremse im Bundesrat ein

Senatorin Ünsal: Bezahlbares Wohnen ist Teil unserer Daseinsvorsorge und muss für alle bezahlbar bleiben

19.12.2024

Bremen bringt gemeinsam mit den Ländern Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern einen Gesetzesantrag zur Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2029 ein. Der Entwurf wird am morgigen Freitag, 20. Dezember 2024, im Bundesrat beraten.

Bausenatorin Özlem Ünsal betont: "Die Mehrheit der Menschen in Deutschland lebt zur Miete – unser Land bleibt das Mieterland Europas. Doch während Mieten insbesondere in Ballungsräumen rasant steigen, hinken Löhne hinterher. Das trifft vor allem die mittleren und unteren Einkommensgruppen besonders hart. Bis der Wohnungsbau die erhoffte Entlastung bringt, benötigen wir wirksame Instrumente, um steigenden Mieten und Verdrängung entgegenzuwirken. Die Mietpreisbremse gehört dazu."

Die angespannte Lage auf den Wohnungsmärkten vieler deutscher Städte erfordert weiterhin entschlossenes Handeln. "Die Verlängerung der Mietpreisbremse ist ein notwendiger Schritt, um Mietsteigerungen einzudämmen und bezahlbaren Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten zu sichern", so Ünsal weiter. "Vor allem Familien mit Kindern und Menschen mit geringem oder mittlerem Einkommen sind auf diesen Schutz angewiesen, um nicht aus ihren Stadtvierteln verdrängt zu werden."

Hintergrund des Gesetzesantrags

Der Gesetzesentwurf reagiert auf die nach wie vor hohe Nachfrage nach Mietwohnungen in Ballungszentren und die damit verbundenen Preissteigerungen. Trotz erheblicher Investitionen in den Wohnungsbau konnte bislang keine spürbare Entspannung erreicht werden. Ein Auslaufen der Mietpreisbremse zum 31. Dezember 2025 würde die Situation weiter verschärfen.

Die geplante Verlängerung bis Ende 2029 ermöglicht es den Landesregierungen, Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt weiterhin per Rechtsverordnung auszuweisen. Gleichzeitig werden die Anforderungen an die Begründung dieser Maßnahmen präzisiert. Künftig müssen konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Lage in diesen Gebieten detailliert dargelegt werden.

Senatorin Özlem Ünsal unterstreicht: "Die Mietpreisbremse allein wird den Wohnungsmangel nicht lösen. Deshalb setzen wir uns gleichzeitig dafür ein, den Wohnungsbau gezielt voranzutreiben – insbesondere im Bereich des sozialen Wohnungsbaus. Doch bis diese Maßnahmen wirken, bleibt die Mietpreisbremse ein unverzichtbares Instrument zum Schutz von Mieterinnen und Mietern."

Zielsetzung des Gesetzes

Die Verlängerung der Mietpreisbremse stellt sicher, dass Mieten auch in angespannten Märkten in einem tragbaren Rahmen bleiben. Dies ist nicht nur eine Frage der sozialen Gerechtigkeit, sondern auch ein Beitrag zur Bekämpfung von Armut und Segregation in den Städten. "Bezahlbarer Wohnraum ist ein Grundpfeiler sozialer Stabilität und Lebensqualität", so Senatorin Ünsal abschließend. "Es ist unsere Verantwortung, diesen zu sichern – heute und in Zukunft."

Die Beratung im Bundesrat ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zur Verabschiedung des Gesetzes. Bremen wird sich auch weiterhin aktiv für eine soziale Wohnungspolitik und den Schutz von Mieterinnen und Mietern einsetzen.

Ansprechpartner für die Medien:
Yannoh Mügge, Pressesprecher der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Tel.: (0421) 361-88777, E-Mail:yannoh.muegge@bau.bremen.de