Bisher können Lehrkräfte in Bremen ihre Arbeitszeit noch nicht erfassen. Doch das soll sich ändern. Die Senatorin für Kinder und Bildung will deshalb mit ausgewählten Pilotschulen an einem länderübergreifenden Projekt der Telekom Stiftung zur Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte teilnehmen. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Arbeitszeiterfassung.
Sascha Aulepp, Senatorin für Kinder und Bildung: "Unsere Lehrerinnen und Lehrer leisten tolle Arbeit. Jeden Tag. Bei der Frage der Arbeitszeiterfassung gibt es Nachholbedarf, weil der Beruf der Lehrerin und des Lehrers längst nicht mehr dem tradierten Rollenverständnis entspricht. Für unsere multiprofessionellen Teams an Schule brauchen wir moderne Arbeitszeitmodelle, die gerecht und flexibel sind. Das ist fast eine kleine Revolution."
Der Bremer Senat hat in seiner Sitzung am heutigen Dienstag (13. Februar 2024) den Vorstoß der Senatorin für Kinder und Bildung zur Arbeitszeiterfassung begrüßt, gemeinsam mit den Interessenvertretungen neue Arbeitszeitmodelle in Schulen zu entwickeln und einzuführen.
Aus der Perspektive des Senats besteht aus unterschiedlichen Gründen ein Anpassungsbedarf. Zum einen aufgrund der veränderten Rechtslage infolge der europäischen Rechtsprechung. Zum anderen aber vor allem auch deshalb, da Schule sich in den letzten Jahren sehr stark verändert hat und weiter verändern wird. Ganztag, Inklusion, multiprofessionelle Teams, Digitalisierung und KI sind Begriffe, die tiefgehende Veränderungsprozesse illustrieren.
Das derzeit eingesetzte Deputationsmodell orientiert sich im Grunde aber nur an der Zahl der erteilten Unterrichtsstunden und hat sich im Prinzip und im Gegensatz zum schulischen Alltag seit 150 Jahren kaum verändert. Dass hier Raum für Innovation besteht, erschließt sich auf den ersten Blick. Wie aber auch mit Blick auf den bundesweiten Lehrkräftemangel ein neues, zeitgemäßes Modell aussehen könnte ist eine wesentlich schwierigere Frage. Trotzdem – oder gerade deshalb – wird Bremen hier vorangehen und in einem transparenten und partizipativen Prozess gemeinsam mit den Interessenvertretungen eine Lösung erarbeiten. Die länderübergreifende Kommunikation ist dabei für ein möglichst gemeinsames Vorgehen der Bundesländer wichtig, ein Bremer Sonderweg ist nicht geplant.
Die Frage, inwieweit das Urteil des EuGH zur Arbeitszeiterfassung auch auf Lehrkräfte anzuwenden ist, wird aktuell in der Kultusministerkonferenz noch kontrovers diskutiert. Deshalb ist die Senatorin für Kinder und Bildung bereits mit den Interessenvertretungen im Gespräch, um bis zum Sommer einen Projektauftrag zur Lehrerarbeitszeiterfassung abzustimmen und möglichst zum nächsten Schuljahr zu starten. Bereits in der Vergangenheit haben erste Schulen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, ein Arbeitszeitmodell zu erproben, das bei der Aufteilung der Arbeitszeit der Lehrer und Lehrerinnen eher von den Jahresarbeitszeiten der Lehrer und Lehrerinnen ausgeht. Die jeweiligen Arbeitszeitmodelle orientieren sich an den Vorgaben der Präsenzzeitverordnung, was vor allem eine weitgehende Verlagerung der Arbeitszeit von Lehrkräften in die Schule bedeutet.
Ansprechpartnerin für die Medien:
Patricia Brandt, Pressesprecherin der Senatorin für Kinder und Bildung, Tel.: (0421) 361-2853, E-Mail: patricia.brandt@bildung.bremen.de