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Der Senator für Finanzen

Bremen erfüllt Sanierungsverpflichtungen

30.04.2024

Seit 2020 erhalten die Freie Hansestadt Bremen und das Saarland jährlich jeweils 400 Millionen Euro Sanierungshilfen aus dem Bundeshaushalt. Dem stehen im Gegenzug Sanierungsverpflichtungen gegenüber. Dazu gehören der Abbau der Schulden um strukturell durchschnittlich 80 Millionen Euro pro Jahr und Maßnahmen zur Stärkung der Wirtschafts- und Finanzkraft. Das Land Bremen weist die gemäß Sanierungshilfenvereinbarung erforderliche Tilgung in Höhe von 80 Millionen Euro unter Berücksichtigung der aktuellen Ausnahmesituation auch für das Jahr 2023 nach, wie aus dem heute (30. April 2024) vom Senat beschlossenen Sanierungshilfen-Bericht hervorgeht. Der Bericht wird nun dem Bundesministerium für Finanzen zugeleitet.

Finanzsenator Björn Fecker: "Bremen ist vertragstreu. Zwar mussten wir in 2023 krisenbedingt Kredite aufnehmen. Aber wir weisen auch die Leistung der erforderlichen Tilgung von 80 Millionen Euro für 2023 nach. Wir sind auf die 400 Millionen Euro Sanierungshilfen pro Jahr angewiesen. Diese dienen gerade dazu, Bremen bei der Einhaltung der Vorgaben des Artikels 109 Absatz 3 Grundgesetz - Netto-Neuverschuldungsverbot - zu unterstützen. Umso wichtiger ist es, unsere Finanzlage Schritt für Schritt zu verbessern. Auch in dieser schwierigen Zeit multipler Krisen und ihrer Folgen lassen wir nicht nach, mit zielgenauen Maßnahmen unsere Wirtschafts- und Finanzkraft zu stärken."

Das Jahr 2023 war stark geprägt durch die Auswirkungen des Ukraine-Krieges in Verbindung mit der Energiekrise und der damit einhergehenden Notwendigkeit zur Dekarbonisierung sowie der Nachsorge der Corona-Pandemie. In dieser außergewöhnlichen Notsituation hat Bremen eine Ausnahme von der Schuldenbremse erklärt. Das lässt die Bremische Landesverfassung in Artikel 131a Abs. 3 Satz 1 ausdrücklich zu. Die notlagenbedingten Netto-Mehrausgaben betrugen rund 545 Millionen Euro. Die Geltendmachung solcher besonderen Ausnahmesituationen sieht auch die Sanierungshilfenvereinbarung vor. Es obliegt dem Land, den Charakter und das Ausmaß dieser Ausnahmesituation darzustellen. Bremen weist im Sanierungshilfen-Bericht gleichwohl die Tilgung von 80 Millionen Euro unter Beantragung eines begründeten Ausnahmefalls nach.

Sanierungshilfen-Bericht weist Stärkung der Wirtschafts- und Finanzkraft nach
Im Sanierungshilfen-Bericht nennt der Senator für Finanzen auch Maßnahmen, mit denen Bremen die Wirtschafts- und Finanzkraft im Jahr 2023 gestärkt hat. Zu unterscheiden sind dabei zwei Kategorien: Zum einen Maßnahmen, die die Einwohnerzahl sichern beziehungsweise erhöhen, und zum anderen Maßnahmen, die Arbeitsplätze sichern oder neu schaffen. Jede und jeder gehaltene oder gewonnene Einwohnerin und Einwohner generiert für das Land und seine beiden Stadtgemeinden zusätzliche Einnahmeeffekte im Finanzausgleichssystem. Auch jeder verbleibende oder zusätzliche Arbeitsplatz hat fiskalisch positiven Effekte. In die erste Kategorie fällt unter anderem das Wohnungsbaukonzept mit rund 1.700 bis 1.800 fertiggestellten Wohneinheiten pro Jahr. Ein Element zur Einwohnergewinnung ist auch die Neubürgerprämie bei der Anmeldung Bremens beziehungsweise Bremerhavens als ersten Wohnsitz. Sie wurde 2023 von 2.014 Studierenden und 117 Auszubildenden beantragt. Für die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen ist insbesondere das Gewerbeentwicklungsprogramm eine entscheidende Maßnahme. Allein im vergangenen Jahr wurden dadurch 1.115 Arbeitsplätze gesichert und 295 neu geschaffen. Darüber hinaus hat das Landesinvestitionsförderprogramm zum Erhalt von 253 Arbeitsplätzen und zur Schaffung von 45 neuen Arbeitsplätzen geführt.

Ansprechpartner für die Medien:
Matthias Makosch, Pressesprecher beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361 94168, E-Mail matthias.makosch@finanzen.bremen.de