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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Bremen genehmigt erste Cannabis-Anbauvereinigung

05.11.2024

Das Gesundheitsressort hat den ersten Antrag zum Betreiben einer Cannabis-Anbauvereinigung im Land Bremen genehmigt: Der Verein Hanse High e.V. darf den Anbau von Cannabis ab jetzt starten. Die Erlaubnis wird für sieben Jahre erteilt. Zwei weitere Anträge, darunter einer aus Bremerhaven, befinden sich derzeit noch in Bearbeitung.

Seit dem 1. Juli 2024 können amtlich eingetragene Vereine und Genossenschaften Anträge zum Betreiben einer Cannabis-Anbauvereinigung bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz einreichen. Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Anbauvereinigungen diverse Anforderungen und Auflagen erfüllen. Dazu gehören unter anderem die Vorlage einer Vereinssatzung, eines aktuellen Führungszeugnisses und ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept. Darüber hinaus müssen Anbauvereinigungen ein Sicherheitskonzept vorweisen, wie das angebaute Cannabis vor dem Zugriff Dritter geschützt wird. Zudem muss jede Anbauvereinigung eine präventionsbeauftragte Person benennen, die für die Mitglieder als Ansprechperson für Fragen rund um die Suchtprävention fungiert und auch den Jugend- und Gesundheitsschutz sicherstellt. Diese Person hat entsprechende Schulungen durch anerkannte Fachstellen vorzuweisen.

Die Bearbeitung der Anträge dauert bis zu drei Monate. Nach der Erlaubniserteilung wird die Anbauvereinigung überwacht und es werden regelmäßige Vor-Ort-Kontrollen sowie Probenahmen durchgeführt. Zusätzlich wird durch Berichtspflichten die Einhaltung der Dokumentationspflichten der Anbauvereinigung kontrolliert, unter anderem in Bezug auf die Anbau- und Abgabemengen des Cannabis und Vermehrungsmaterials.

Erste Anbauvereinigung in Bremen
Der Verein Hanse High e.V. geht davon aus, im Frühjahr die ersten Cannabis-Produkte an die Mitglieder abgeben zu können. Die ersten 50 Mitglieder sind dem Verein bereits beigetreten, weitere 100 möchte der Verein vorerst noch aufnehmen. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist ein Mindestalter von 21 Jahren, ein Wohnsitz in Deutschland, die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises und eine persönliche Vorstellung beim Vorstand.

Weitere Informationen und Antragsformulare unter www.gesundheit.bremen.de

Ansprechpartnerin für die Medien:
Kristin Viezens, Pressesprecherin der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: kristin.viezens@gesundheit.bremen.de