Bovenschulte: "Mehr Spielraum für Investitionen"
21.03.2025Bremen wird der Änderung des Grundgesetzes heute (21. März 2025) im Bundesrat zustimmen und grünes Licht geben für die Änderung des Grundgesetzes zur Schaffung eines Sondervermögens für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und den Klimaschutz, zur Schaffung einer Bereichsausnahme in der Schuldenbremse sowie zur Modifizierung der Schuldenbremse der Länder. Darauf hat sich der Senat verständigt.
Bürgermeister Andreas Bovenschulte: "Die Zustimmung ist im Interesse Bremens, denn sie sichert dem Land und seinen beiden Städten in den kommenden Jahren mehr Spielraum bei den dringend erforderlichen Investitionen. Unabhängig davon erwarten wir aber, dass der Bund zusammen mit den Ländern zeitnah eine grundlegende Reform der Schuldenbremse in Angriff nimmt. Auch dürfen die zusätzlichen finanziellen Spielräume nicht durch Steuererleichterungen wieder aufgezehrt werden."
Unterschiedliche Auffassung gibt es im Senat über die ebenfalls mit der Grundgesetzänderung verbundene so genannte Bereichsausnahme in der Schuldenbremse. Diese ermöglicht, dass Ausgaben für Verteidigung nur bis zu einer Höhe von ein Prozent des Bruttoinlandsproduktes unter die Schuldenbremse fallen. In der Gesamtabwägung kommt der Senat gleichwohl zum Ergebnis dem Vorhaben zuzustimmen.
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