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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Bremen und Niedersachsen bauen neues Geestesperrwerk

01.12.2015

Vertreter des Niedersächsischen Umweltministeriums und des Bremischen Umweltsenators haben heute in Bremerhaven die Vereinbarung für den Bau des neu zu errichtenden Sturmflutsperrwerkes an der Geestemündung unterzeichnet.

Im Zuge der Umsetzung des im Jahre 2007 zwischen den beiden Ländern beschlossenen Generalplans Küstenschutz ist übereinstimmend festgestellt worden, dass das vorhandene Sperrwerk in Bremerhaven nicht mehr den Anforderungen an einen zuverlässigen Küstenschutz für die weitere Zukunft gerecht wird und auch am vorhandenen Ort nicht nachgerüstet werden kann. „Ein Neubau des Geestesperrwerkes ist daher notwendig, um die Bevölkerung zu schützen“, so Bremens Umweltsenator Joachim Lohse. Der Abteilungsleiter für Naturschutz, Wasserwirtschaft, Bodenschutz im Niedersächsischen Umweltministerium, Kay Nitsche, ergänzt: „Das Sperrwerk schützt nicht nur die Stadt Bremerhaven, sondern auch die niedersächsischen Gebiete rund um Geestemünde vor extremen Sturmflutereignissen. Deshalb werden Bremen und Niedersachsen das Vorhaben gemeinsam angehen.“

Dies soll auf Grundlage des von Bremen vorgelegten Rahmenentwurfes „Hochwasserschutz Geestemündung Bremerhaven“ vom Mai 2013 erfolgen. Die Planung sieht die Neuerrichtung des Sperrwerkes im Bereich des Fähranlegers bzw. Tonnenhofs des Wasser- und Schifffahrtsamtes Bremerhaven vor. In einem einheitlichen Verfahren sollen sowohl das Sperrwerk selbst als auch die Anschlussdeiche geplant, beantragt und gebaut werden. Federführend für Planung und Bau ist Bremen. Gemeinsames Ziel der beiden Länder ist die Fertigstellung der Gesamtmaßnahme (Sperrwerksneubau sowie Vorverlegung der Deichlinie) bis Mitte des kommenden Jahrzehnts.

Bremen und Niedersachsen stellen fest, dass sich die zwischen den beiden Ländern getroffene Vereinbarung über den Bau und die Unterhaltung des bestehenden Geestesperrwerkes aus dem Jahr 1957 über viele Jahrzehnte bewährt hat. Sie wird in der Vollzugspraxis beider Länder ohne Probleme umgesetzt. Anknüpfend an die bestehende Vereinbarung, wird mit Unterzeichnung der neuen Vereinbarung die Kostenteilung des neu zu errichtenden Sperrwerkes bezugnehmend auf Baukosten, Reinvestitionen und Unterhaltungskosten geregelt. Weiterhin wird auch der Rückbau der Tore und Antriebssegmente des bestehenden Sperrwerkes vereinbart. Die Baukosten des Sperrwerkes betragen nach aktueller Schätzung rund 30,8 Millionen Euro (brutto), welche die Länder Niedersachsen und Bremen jeweils zur Hälfte zahlen. Zuzüglich sind die Baukosten der Anschlussbereiche vom neuen Sperrwerk an die vorhandene Landesschutzdeichlinie durch das Land Bremen zu tragen. Die Linienführung der Anschlussbereiche wird im Zuge des fortlaufenden Planungsprozesses weiter konkretisiert.

Zum Hintergrund:
Das bestehende Geestesperrwerk wurde bereits von Bremen und Niedersachsen gemeinsam finanziert und hat seit 1961 alle Sturmfluten erfolgreich zurückgehalten, darunter auch das höchste bekannte Hochwasser vom 16.02.1962 mit 5,37 m über Normalnull (NN). Aufgrund des prognostizierten Klimawandels ist zukünftig mit höher auflaufenden und heftigeren Sturmfluten zu rechnen. Die Umsetzung des 2007 beschlossenen Generalplans Küstenschutz sieht die Verstärkung der niedersächsischen und bremischen Deiche entsprechend diesen neuen Anforderungen vor. Demnach wäre das Geestesperrwerk an dieser Stelle auf ein SOLL-Bestick von NN + 6,70 m anzupassen, was wegen der darüber verlaufenden Kennedybrücke technisch nicht zu realisieren ist. Das SOLL-Bestick kann nur durch einen Neubau des Geestesperrwerkes – und damit einhergehend eine großräumige Deichverlegung – erreicht werden. Dies erfordert einen umfangreichen Planungs- und Abstimmungsprozess. In der großräumigen Planung von der Fischereihafenschleuse bis zum Anschluss an den Weserdeich sind verschiedene Varianten im Zuge eines breiten Abstimmungsprozesses fachlich und wirtschaftlich abgewogen worden. Im Ergebnis gab es eine Verständigung darüber, den Sperrwerksneubau auf Höhe des Fährenanlegers (vgl. Abb.) festzulegen. Durch diese Variante wird die Deichlinie um rund 500 m verkürzt. Ein weiterer positiver Effekt ist ein erheblicher Sicherheitszugewinn in den Bereichen „Bussestraße“ und „WSA Bremerhaven“.

Alle Baumaßnahmen werden so konzipiert, dass eine weitere Erhöhung von 0,75 m möglich ist.